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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
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38 I. DAS LANDSCHAFTLICHE KREDITWESEN UND DER GROSSGRUNDBESITZ .

Kreditinstitut gewährten Kredite sich noch innerhalb der Sicher-heitsgrenze befanden, beweist, daß die Schlesische Landschaftbei der Kreditbeniessung eine übertriebene Vorsicht hat waltenlassen, der eine innere Berechtigung nicht zugesprochen werdenkann. Daß das Verhalten der Landschaft in Hinblick auf diewährend der Agrarkrisis gemachten Erfahrungen psychologischverständlich ist, liegt auf einem ganz anderen Felde.

Den wirtschaftlichen Interessen der Gutsbesitzer lief dierepressive Kreditpolitik, wie sie bei den meisten Landschaftenin den zwanziger und dreißiger Jahren geherrscht hat, gerade-wegs zuwider; denn diese Kreditbeschränkungen traten geradein einer Zeit ein, als die Gutsbesitzer für die infolge der Re-gulierung erforderliche Neuorganisation ihres WirtschaftsbetriebesKredit nötiger hatten, als je zuvor 1 )- Wir kommen daher zu demResultat, daß die Landschaften in der Periode von 18201840im allgemeinen ihrer Aufgabe als Kreditinstitute nicht in demwünschenswerten Maße gerecht geworden sind 2 ).

In gewisser Weise kam die Tendenz, die landschaftlicheKreditgewährung einzuschränken, auch bei dem im Jahre 1821errichteten Kreditverein für das Großherzogtum Posen zumAusdruck. Der Beitritt zu diesem Institut wurde den Guts-besitzern nur auf die Dauer von fünf Jahren gestattet. NachAblauf dieser Frist wurde der Kreditverein für geschlossen er-klärt 3 ) und nur den bereits beigetretenen Gutsbesitzern gestattet,Nachbeleihungen bis zur Hälfte des Werts ihrer Güter in Anspruchzu nehmen 4 ). Aber trotz dieser Beschränkung hat der Posener

') Vgl. Avenarius, L.: Über denVerkauf zahlreicher adliger Güterin der Provinz Preußen (1827).

2 ) Es erscheint daher nicht zutreffend, wenn v. d. Goltz ausführt :In der Periode 182040 war es wesentlich der Mitwirkung der Land-schaften zu danken, daß der überwiegende Teil des Großgrundbesitzesüber Wasser gehalten wurde. (Wörterbuch der Volkswirtschaft, Artikel:Landschaften.)

3 ) Durch Kabinetsordre vom 15. April 1842 wurde der Kreditvereinwiederum für 5 Jahre zum Beitritt geöffnet. (S. a. S. 39.)

4 ) Von 18241828 erhielten 22 Gutsbesitzer Nachtragsdarlehen.Ein Ministerialreskript vom 21. März 1828 erklärte dann Nachbeleihungenfür unzulässig; im Jahre 1836 wurden sie aber von Neuem gestattet.