40 I. DAS LANDSCHAFTLICHE KREDITWESEN UND DER GROSSGRUNDBESITZ .
Zahlung. Diese umfangreichen Ablösungen haben einzelne Schrift-steller 1 ) darauf zurückgeführt, daß die hohen Getreidepreise esden Schlesischen Gutsbesitzern damals ermöglicht hätten, ihreHypothekenschulden zu tilgen. Diese Auffassung ist jedoch nichtzutreffend. Der bei weitem größere Teil der in jener Zeit zurRückzahlung gelangten Landschaftsdarlehen wurden vielmehrdurch Privatkapitalien ersetzt. Diesem Prozeß stand nur dannein Hindernis im Wege, wenn der betreffende Gutsbesitzer beidem Königlichen Kreditinstitut ein Darlehen aufgenommen hatte.Diesem durfte nämlich reglementsmäßig nur ein Landschafts-darlehen vorangehen. Wie groß aber in jener Zeit das Über-gewicht des Privatkredits über den Landschaftskredit war, be-weist der Umstand, daß man diese Bestimmung abändern mußte:Eine Kabinetsordre vom 17. Mai 1847 bestimmte, daß auchPrivathypotheken vor den Darlehen des Königlichen Kredit-institutes im Hypothekenbuche stehen bleiben dürften.
Ebensolche Verschiebungen innerhalb des ländlichen Hypo-thekenverkehrs, wie in Schlesien , fanden in den vierziger Jahrenin Ostpreußen statt. Die Ostpreußische Generallandschaftsdirektion konstatierte bereits in ihrem Berichte von 1841, daß zahlreicheLandschaftsdarlehen durch niedriger verzinsliche Privatkapitalienabgelöst worden seien. Im Jahre 1844 bemerkte sie, daß dieseBewegung noch andauere und mit der Abneigung der Guts-besitzer gegen die Zwangsamortisation in Zusammenhang stehe.Die Ostpreußische Landschaft wurde damals durch die Guts-besitzer hauptsächlich in der Weise in Anspruch genommen,daß diese ihre Güter von ihr abschätzen ließen, um sich aufGrund der Landschaftstaxen Darlehen von Privaten verschaffenzu können 2 ).
Auch die übrigen landschaftlichen Kreditinstitute hatteninfolge der Konkurrenz seitens des Privatkapitals in dem De-zennium 1840—1850 nur geringe Forschritte zu verzeichnen.In Pommern und Brandenburg sollen die Kapitalisten damals
‘) Z. B. Hübner: „Die Banken“ (1853) I. S. 56.
2 ) L. A. Königsberg II. Gen. 107. Aufsatz des G. Ldr. v. Jachmann.