3. DIE 'WIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG VON 1805 BIS 1905. 41
Gelder zu 3 1 /ä 0 /o auf Rittergüter ausgeliehen haben 1 ), sodaß dieGutsbesitzer in keiner "Weise auf den Landschaftskredit ange-wiesen waren. Erst gegen Ende der 40 er Jahre zog sich dasPrivatkapital wieder mehr vom Hypothekenverkehr zurück undwandte sich der Anlage in Eisenbahnwerten zu 2 ). Yon dieserZeit an gewannen dann die Landschaften als Kreditquelle desritterschaftlichen Grundbesitzes wieder eine erhöhte Bedeutung.
Ein ganz anderes Bild, als in den dreißiger und vierzigerJahren bietet das landschaftliche Kreditwesen in der Zeit von1850—1870. Die völlige Umwälzung auf landwirtschaftlichemGebiete, die seit der Mitte des XIX. Jahrhunderts in Gang ge-kommen war, steigerte den Kreditbedarf des ländlichen Grund-besitzes im höchsten Maße 3 ). Dieses vermehrte Kreditbedürfnisfand nun in der Hauptsache seine Befriedigung bei den Land-schaften. Diese waren besonders während der sechziger Jahre,als sich das Privatkapital in schreckenerregendem Umfange vondem ländlichen Hypothekenverkehr abwandte 4 ), die einzige Kredit-quelle für den größeren ländlichen Grundbesitz. Der damals inden nordöstlichen Provinzen Preußens herrschenden Kreditnothaben die Landschaften allerdings nur teilweise abzuhelfen ver-mocht 5 ). Die völlige Beseitigung der Kreditkrisis durch die Land-schaften war aber auch garnicht zu erwarten, da sie im wesent-lichen auf einen Mangel an Betriebskredit zurückzuführen war 6 ).Dessen Beschaffung gehörte aber garnicht zu den Aufgaben derLandschaften. Zum Teil beruhte die Notlage allerdings auch aufdem unbefriedigten Bedarf nach einem über die zulässigen Land-
0 v. Thünen : Der isolierte Staat. Ri.140.
2 ) Kahn, J.: Geschichte des Zinsfußes in Deutschland seit 1815.(1884) S. 99.
3 ) Vgl. Lette: Das landwirtschaftliche Kredit-und Hypothekenwesen
(1868).
4 ) Schles. Zeitung v. 7. Januar 1868.
5 ) Vgl. Mäscher: Der landwirtschaftliche Real- und Gewerbekredit(1863) u. Matern, J.: Die volkswirtschaftliche Aufgabe der landschaftlichenHypotheken-Kredit-Institute (1868).
6 ) Vgl. Rodbertus-Jagetzow: Zur Erklärung und Abhülfe der heutigenKreditnoth des Grundbesitzes (1868).