Druckschrift 
Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
Entstehung
Seite
79
Einzelbild herunterladen
 

3. AUSBREITUNG DER RITTERGÜTER.

79

In Schlesien waren bereits wiederholt Aufstände der Bauerngegen ihre Gutsherren vorgekommen. r ) Brachen ähnliche Un-ruhen auch in Ostpreußen aus und hiermit mußte bei derStimmung des Landvolkes gerechnet werden 2 ), so war es vongroßer Bedeutung für den Adel, die Köllmer auf seiner Seitezu wissen und die von Roerdantz erwähnte Koalition aller Land-eigentümer herstellen zu können. Diese Erkenntnis wird wohldie Ostpreußischen Rittergutsbesitzer zu einer größeren Bereit-willigkeit den Wünschen der Köllmer gegenüber bestimmt haben.Ließ sich doch damals auch das General-Direktorium durch dieFurcht vor einem allgemeinen Bauernaufstand einschüchtern. 3 )

Zu einem Entgegenkommen des Adels den Köllmerngegenüber lag umsomehr Veranlassung vor, als in den Kreisender Köllmer damals eine starke Mißstimmung gegen den Adelherrschte, 4 ) die in verschiedenen Eingaben an den König ihrenAusdruck fand. Unter diesen Umständen handelte der Ost-preußische Adel sehr verständig, indem er durch die Aufnahmeder Köllmer in die Landschaft einen Stein des Anstoßes be-seitigte.

Zugeben wollte man diesen Zusammenhang damals allerdingsnicht. Die Generallandschaftsdirektion legte vielmehrWert darauf,zu konstatieren, daß jener Beschluß nicht aus politischen Gründenerfolgt sei, sondern einzig und allein deshalb,um den Besitzernköllmischer Güter in Erleichterung ihres Kredits die Hand zubieten. Diese Erklärung erscheint aber nicht sehr einleuchtend,wenn man das weitere Verhalten der Landschaft in dieser An-gelegenheit ins Auge faßt. Der Minister von Massow hattenämlich die Aufnahme der Köllmer in die Landschaft wegender Verschiedenheit des Hypothekenwesens der adligen undMimischen Güter nicht bewilligt; aus denselben Gründen hatteer sich auch gegen die Beleihungsfähigkeit der im Besitze von

*) Deßmann a. a. 0. S. 135.

*) Gerade im Jahre 1798 war unter der Landbevölkerung in Ost-preußen das Gerücht verbreitet, daß der König die Erbuntertänigkeit auf-heben wolle. (Vgl. Hintze i. d. Hist. Zeitschr. N. F. XXXX. S. 421.)

8 ) Lehmann II. 52. 4 ) Lehmann II. 46.