78 ]l. DAS LANDSCHAFTLICHE KREDITWESEN UND DIE AGRARVERFASSUNG.
Zuerst planten sie die Errichtung eines besonderen Kreditinstitutsfür den köllmischen Grundbesitz, das nach dem Muster derLandschaft organisiert werden sollte. 1 ) Dieser Plan scheiterteaber an dem entschiedenen Widerspruch Friedrich Wilhelms II .Der König motivierte die Ablehnung des Projektes damit, „daßdie Beschaffung eines höheren Kredits für die Köllmer unab-sehbar nachteilige Folgen haben werde, einen mäßigen Kreditfänden sie aber auch so zu jeder Zeit“. 2 ) In dieser Beziehungscheint aber der König schlecht unterrichtet gewesen zu sein,denn bei den Verhandlungen des Ostpreußischen Generalland-tages von 1798 mußten die Rittergutsbesitzer selbst zugeben,daß die Köllmer fast ganz kreditlos seien.
Die Diskussion über diese Frage war veranlaßt wordendurch eine Eingabe des Kriegs- und Domänenrats Roerdantz,der als Vertreter zahlreicher köllmischen Besitzer die Aufnahmeder Köllmer in die Landschaft beantragt hatte. 3 4 ) In der Be-gründung des Antrages hieß es: „daß die Koalition aller Land-eigentümer in jetzigen Zeiten zur Erhaltung des Ganzen eindringendes Erfordernis sei, wie die Erfahrung in mehrerenLändern zeige; ferner gewinne durch die Vereinigung des Adelsmit den Köllmern das Landschaftssystem an Kredit und Soli-dität“ und endlich „durch die Association der Köllmer werdeder Wert der köllmischen Güter erhöht werden“.
Der Generallandtag der Ostpreußischen Landschaft faßtedenn auch wirklich am 22. Mai 1798 den Beschluß, „die köll-mischen Güter in die Landschaft aufzunehmen“. Hierdurchbewies der Adel den Wünschen der Köllmer gegenüber einEntgegenkommen, das nur zu verstehen ist, wenn man sichdie damaligen politischen Verhältnisse vergegenwärtigt: Diemächtige Freiheitsbewegung, die jene Zeit erfüllte, machte sichauch in den Kreisen der ländlichen Bevölkerung geltend. 1 )
1 ) Geh. St. A. 89. 62. C.
2 ) Die betreffende Kabinetsordre vom 12. März 1798 ist abgedrucktbei Stadelmann IV. 205.
3 ) L. A. Königsberg XVI. 36 u. XVI. 7.
4 ) Lehmann II. 5.