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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
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84 II. DAS LANDSCHAFTLICHE KREDITWESEN UND DIE AGRARVERFASSUNG.

wähnten Weise mit Rittergütern verschmolzen worden sind. DieseBehauptung findet in der von verschiedenen Seiten mit gutenGründen erfolgten Bemängelung jener Statistik ihre Rechtferti-gung. 1 )

Die Bestrebungen der Gutsherren, ihren Besitz durch frei-händigen Erwerb von Bauernstellen zu erweitern, setzten bereitszu Beginn der Reformperiode ein. Im Jahre 1823 beschloß dieOstpreußische Landschaft, daß Bauernstellen, die zu Rittergüternhinzuerworben würden, beleihungsfähig sein sollten und zwarohne Rücksicht darauf, ob sie ursprünglich Adels- oder Domänen-bauerngüter gewesen seien. Der Landschaftskredit wurde also,wie in früheren Zeiten, zum Auskauf der Köllmer, so jetzt zudem der Bauern verwandt. Und ebenso wie am Ende des XVIII.Jahrhunderts die Köllmer, so wurden jetzt die ehemaligen Adels-bauern und die Domänenbauern infolge des Ausschlusses vonder Landschaft kreditlos gemacht und dadurch zum Verkaufeihres Besitzes gezwungen.

Viele Domänenbauern konnten infolge von Mißernten ihreSteuern nicht aufbringen und mußten deshalb ihre Höfe ver-lassen. Andere wiederum erlagen der Rentenlast, die sie beider Eigentumsverleihung übernommen hatten. So kamen bis zumJahre 1822 allein im littauischen Kammerdepartement 1000 voninsgesamt 151600 Bauerngütern zum Zwangsverkauf. MancheBauern hätten durch einen wenn auch nur mäßigen Kreditvor dem Untergange bewahrt werden können. Viele Bauerngüterin Ostpreußen gingen damals für den zehnten Teil ihres Wertesin die Hände von Rittergutsbesitzern über 2 ). In Littauen ver-schwanden wegen einer Schuldenlast von 50100 Talern Hundertevon Bauernhöfen, um als Vorwerke größerer Güter wiederzu-erstehen. Im Kreise Angerburg gingen auf diese Weise von18111860 fast 90°/o aller Bauernhöfe unter 3 ). Die Besitzerder in diesem Kreise gelegenen Herrschaft Steinort kauften ihre

1 ) v. Miaskowski in Schmollers Jahrb. VI. 1171.

2 ) Vgl. F.W. Schubert i. d. Zeitschrift d. Verf. f. Deutsche Statistik 1.(1847) u. Böhme S. 73.

3 ) Vgl. Schmidt, H. Der Angerburger Kreis. (1860.)