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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
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3. AUSBREITUNG DER RITTERGÜTER.

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B. Die Reformperiode.

Während der Reformperiode hat der ritterschaftliche Grund-besitz in den östlichen Provinzen Preußens einen starken Zu-wachs erfahren. Dieser entsprang drei Quellen:

1. Den bäuerlichen Landabtretungen bei den Regulierungen,

2. Dem Einziehen erledigter Bauernhöfe durch die Gutsherren,

3. Dem freihändigen Erwerb von bäuerlichem Grundbesitz.

Daß der den Rittergütern bei der Regulierung zugeflossene

Landbesitz ihnen zum Teil nur infolge des Eingreifens der Land-schaften erhalten blieb, ist bereits ausgeführt worden.

Hinsichtlich der durch das Einziehen wüster Bauernstellenerfolgten Ausdehnung der Rittergüter kann zwar von einer direktenEinwirkung des Kreditsystems nicht gesprochen werden; ein ge-wisser Zusammenhang besteht aber auch hier. Häufig wurde,sobald das Bauernland eingezogen worden war, auf Grund derhierdurch eingetretenen Werterhöhung eine Nachbeleihung desbetreffenden Gutes bei der Landschaft beantragt.

Was hier hinsichtlich der wüsten Höfe ausgeführt ist, giltauch für die zahlreichen, von der Regulierung ausgeschlossenen,nicht spannfähigen Bauernstellen, die in der Zeit von 18161850in die Hände der Gutsherren gelangt sind. 1 )

Viel bedeutsamer als bei den bisher behandelten Grund-besitzverschiebungen war der Einfluß des landschaftlichen Kre-ditsystems bei denjenigen Besitzveränderungen, die infolge desZukaufs spannfähiger Bauernstellen zu Rittergütern erfolgten.Über die Zahl der in den Jahren 18161859 durch Konsoli-dation mit Rittergütern eingegangenen spannfähigen bäuerlichenNahrungen sind wir durch eine anfangs der sechziger Jahre ver-anstaltete Erhebung unterrichtet. 2 ) Diese ergiebt, daß in den öst-lichen Provinzen während der in Rede stehenden Periode 8865spannfähige Stellen dem bäuerlichen Grundbesitze verloren ge-gangen sind. Die erwähnte Zahl ist jedoch nur dahin auszulegen,daß sie angibt, wieviele Bauerngütermindestens in der er-

>) Knapp I. 274 ff.

2 ) Zeitschr. d. Kgl. Preuß. Statist. Bureaus Jahrg. 1865.

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