82 II. DAS LANDSCHAFTLICHE KREDITWESEN UND DIE AGRARVERFASSUNG.
Auf den zu Rittergütern zugekauften köllmischen Grund-stücken wurden meistens neue Vorwerke errichtet und diesenauch wohl hie und da einige Bauernstellen zugeschlagen. Diesgeschah z. B. bei dem in der unmittelbaren Nähe von Königs-berg gelegenen Gute Bledau anfangs der 90 er Jahre des XVIII.Jahrhunderts. Auch auf wüsten Bauernstellen sind in Ost- undWestpreußen damals nicht selten neue Vorwerke errichtet worden,so im Jahre 1783 bei dem Gute Eschendorf im Kreise Könitz 1 )und in dem Jahre 1793 bei den ostpreußischen RittergüternSydden und Wenloewen. 2 ) Der Besitzer der beiden letztgenanntenGüter verlangte in Hinblick auf die durch das Einziehen derBauernstellen eingetretene Werterhöhung eine entsprechendeNachbeleihung. Dieser an sich unbedeutende Vorfall zeigt, daßdas Einziehen wüster Bauernstellen unter Umständen eine Er-höhung des Landschaftskredits zur Folge hatte.
Die Frage, inwieweit die Rittergüter vor Beginn der bäuer-lichen Reformen durch die Einverleibung von nichtbesetztenBauernstellen einen Zuwachs erfahren haben, ist noch nicht ge-nügend geklärt. Es scheint aber, als ob man die auf diesemWege erfolgte Ausbreitung der Rittergüter bisher unterschätzthat, vor allem für Ostpreußen . 3 * ) Im Jahre 1818 stellte nämlichdie Regierung auf Grund von Landratsberichten fest, 1 ) daß ineiner Anzahl ostpreußischer Kreise von insgesamt 8390 Bauern-höfen 1757 von den Gutsherren eingezogen worden seien 5 )— und zwar mehr als ein Drittel hiervon bereits vor demJahre 1806.
‘) Maerck, H., Geschichte des Schweizer Kreises (Zeitschr. d. Westpr.Geschichts-Vereins Bd. 17).
‘0 Vgl. die betr. Beleihungs-Aklen.
3 ) So vor allem Guradze (S. 338), der glaubt, daß der Gutsherr keinInteresse daran gehabt habe, die wüsten Bauernstellen einzuziehen, währendein solches, wie obiges Beispiel zeigt, unbedingt vorlag.
“) M. A. L. S. Generalia 21.
5 ) Wie Guradze (S. 338) angesichts dieser Tatsache die BehauptungIvnapps, „die ostpreußischen Gutsherren hätten die Tendenz gehabt, dasBauernland an sich zu ziehen“, als „eine fehlerhafte Übertreibung“ be--zeiclmen kann, ist vollends unerfindlich.