86 II. DAS LANDSCHAFTLICHE KREDITWESEN UND DIE AGRARVERFASSUNG-
aber machte sie in einzelnen Fällen die Kreditgewährung davonabhängig, daß der betreffende Gutsbesitzer Bauernland ankaufte.Hierbei stützte sie sich auf die Bestimmung ihres Reglements,wonach nur solche Rittergüter belieben werden durften, derenjährlicher Reinertrag aus dem Ackerbau mindestens 300 Talerbetrage. Diejenigen Herrschaften, die fast ganz aus Wald be-standen, mußten daher, um landschaftlich belieben werden zukönnen, durch Ankauf von Bauernland vergrößert werden. Soerwarb der Graf Magnis, Besitzer der Herrschaft Schnallenstein,die einen Wert von 200 000 Talern repräsentierte, im Jahre 1817drei Rustikalstellen, nur um seine Besitzung beleihungsfähig zumachen *). Die Neigung der Gutsherrschaften, ihren Besitz durchAnkauf von Bauernland zu vergrößern, scheint in Schlesien da-mals überhaupt recht groß gewesen zu sein. Die Regierung zuOppeln fragte nämlich im Jahre 1816 beim Ministerium an, obes den Gutsherrschaften gestattet sei, ohne behördlichen KonsensBauernstellen zuzukaufen * 2 ). Ferner berichtete der Oberpräsidentvon Merkel im Jahre 1828 3 ), daß zahlreiche Bauerngüter zerschlagenund zur Vergrößerung von Rittergütern verwandt worden seien,deren Besitzer das Bauernland verhältnismäßig noch am höchstenbezahlten. Hierzu waren sie infolge des billigen Landschaftskreditsja auch in der Lage. Mit Recht erklärte daher ein Ministerial-reskript vom 5. April 1837, daß die Landschaft das Auskaufendes Rustikalbesitzes ungemein erleichtere.
Auch in der Provinz Brandenburg tritt uns der Einflußdes Kreditsystems auf die Besitzverschiebung zwischen Groß-und Klein-Grundbesitz sehr deutlich entgegen. Bei dem Ivur-und Neumärkischen Kreditinstitute häuften sich zu Ende derdreißiger Jahre die Anträge auf Nachbeleilmng ganz außerordent-lich 4 ). Sie wurden zumeist damit begründet, daß das betreffendeGut durch Zukauf von Bauernstellen einen erhöhten Wert er-halten habe. Dies geschah z. B. bei den Rittergütern Liebenow,Gr. u. Kl.-Baehnitz, Dahlwitz, Klaeden, Jerchel, Briest u. a. m.
■) Geh. St. A. 87. B. XIX. 3 . II.
l ) Geh. St. A. 87. B. XIX. fl . II.
3 ) Geh. St. A. 87. B. XIX. a . Vol. V.