110 III. LANDSCHAFT!.. KREDITWESEN UND BÄUERLICHER GRUNDBESITZ.
Weder Krediterleichterungen noch Organisationdes bäuerlichen Realkredits. Als sich im Jahre 1833 in Pommern ein Verein bildete zwecks Errichtung eines Kreditinstitutes fürbäuerliche Wirte, trat die Regierung diesen Bestrebungen sofortenergisch entgegen. In einem Berichte, den der Minister vonSchuckmann über diese Angelegenheit erstattete, heißt es: „DieErrichtung von bäuerlichen Kreditinstituten ist den Absichtender Regierung wegen der Dismembrationen, Vererbung und Ver-schuldung der Bauerngüter gänzlich widersprechend, da hierdurchdas Schuldenmachen erleichtert wird ’)“. Die Regierung wünschtenämlich, daß der Bauer seinen etwaigen Geldbedarf im Wegeder Grundbesitzveräußerung befriedigte. Man wollte also dieParzellierung des ländlichen Grundbesitzes * 2 ) begünstigen, hataber nicht nur diese, sondern auch die Konzentration gefördert.Die repressive Kreditpolitik bewirkte somit, daß der ländlicheMittelstand von zwei Seiten in seiner Existenz bedroht wurde,und verhinderte eine ökonomisch zweckmäßige und sozial be-friedigende Gestaltung der Grundeigentumsverhältnisse.
Eine weitere Folge der staatlichen Bodenkreditpolitik be-stand darin, daß zahlreiche bäuerliche Grundbesitzer den Kreditentbehren mußten, dessen sie zum Übergang in eine rationellereWirtschaftsweise bedurft hätten 3 ). In einem Berichte des Ober-präsidenten Sack vom 20. März 1821 ist in dieser Beziehunggesagt: „Jetzt ist die Beschränkung des Kredits der bäuerlichenWirte mehr schädlich als nützlich und ist auch wohl nicht inAbrede zu stellen, daß der bäuerliche Wirt wegen Mangels anKredit und Geld mehrere Pläne zur Verbesserung der Grund-stücke und Gebäude aufgeben muß 4 )-“
Volkswirtschaftlich betrachtet kann daher die Bodenkredit-politik, die der Preußische Staat während der Reformperiodedem bäuerlichen Grundbesitze gegenüber beobachtet hat, nur auf
‘) M. A. Landschaftssachen specialia Pommern 28.1.
2 ) Über den Umfang der bäuerlichen Parzellierungsbewegung vgl.Sering, M. Innere Kolonisation im östlichen Deutschland (1893).
3 ) Vgl. v. Sänger, Das ländliche Kreditwesen (1857).
4 ) Geh. St. A. 87 B. XIX. 22. Vol. 1.