3. DAS KREDITSYSTEM IM DIENSTE DES BÄUERLICHEN GRUNDBESITZES . 131
So wurde z. B. iu den Landschaftstaxen der Wert der Baulich-keiten, der bei den kleineren Gütern verhältnismäßig stark insGewicht fiel, nicht in Anschlag gebracht. Infolge der niedrigenTaxen konnten die Bauern meistens nur geringe, ihren Kredit-bedürfnissen nicht entsprechende Darlehen erhalten. Auch miteiner Beleihung auf Grund des Erwerbspreises war den Bauernin den meisten Fällen nicht gedient, da die Beleihung die Höhevon einem Drittel des Erwerbspreises nicht übersteigen durfte.Die Darlehensgesuche aus den bäuerlichen Kreisen gingen da-her in der Regel weit über die zugelassene Beleihungsgrenzehinaus. Yon 540 bäuerlichen Besitzern, die in der Zeit von1849—1852 mit Darlehensanträgen an die Landschaft herantraten,wurden nicht weniger als 375 abgewiesen. Noch ungünstigergestaltete sich das Verhältnis in den nachfolgenden Jahren. ImJahre 1858 waren von 602 beantragten bäuerlichen Beleihungenerst 129 zustandegekommen. Die Generallandschaftsdirektionmußte unter diesen Umständen selbst zugeben, 1 ) daß der Land-schaftskredit von 80°/o der Bauern überhaupt nicht benutztwerden konnte. Hierin trat auch in den folgenden zehn Jahrenkeine Änderung ein. Yon den 3 300 000 Talern, die die Land-schaft von 1859—1865, also in der Zeit der größten Kreditnot,dem ländlichen Grundbesitze zuführte, entfielen nur ungefähr5°/o auf die im Jahre 1849 aufgenommenen bäuerlichen Be-sitzer. Zur Deckung der Ivreditbedürfnisse des Bauernstandestrug daher die Landschaft in dieser Periode sehr wenig bei.Größere Fortschritte machte die Beleihung des bäuerlichenGrundbesitzes erst, nachdem im Jahre 1867 die Beleihungs-grenze von 1 /'2 auf 2 1 3 des Taxwertes heraufgesetzt worden war;denn diese Maßnahme ermöglichte es vielen Grundbesitzern,Landschaftsdarlehen zwecks Ablösung von hochverzinslichenPrivathypotheken aufzunehmen.
Hierbei zeigte es sich, daß es doch nicht nur in tech-nischer, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht von größterBedeutung war, in welcher Weise die Organisation des bäuer-lichen Bodenkredits sich vollzogen hatte. Waren nämlich, wie
*) Bericht d. G.L.D. v. 1857.
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