3 . DAS KREDITSYSTEM III DIENSTE DES BÄUERLICHEN GRUNDBESITZES. 133
nur zwecks Ablösung dieser Lasten bewilligt werden durften.In solchen Fällen übernahm die Landschaft also die Funktioneiner Ablösungsbank. Sie wurde aber in dieser Beziehung in-folge der bereits 1850 stattgehabten Errichtung der Kentenbankennur in sehr geringem Maße in Anspruch genommen. Dagegenwar die Nachfrage nach dem unkündbaren Landschaftskreditim übrigen eine sehr große. Im ersten Jahre gingen bereits1452 Darlehensgesuche von bäuerlichen Besitzern ein. Für dieBefriedigung eines so umfangreichen Kreditbedürfnisses warjedoch die Landschaft nicht eingerichtet. Im ersten Jahre konntendaher nur 193 Abschätzungen stattfinden und .122 Darlehenbewilligt werden. Die weitere Zunahme der Beleihungen desnichtinkorporierten Grundbesitzes ergibt sich aus der folgendenÜbersicht:
Zahl
Betrag der darauf
Durchschnittsbetrag
Jahr
der
eingetragenen
der
beliehenen
Landschaftsdarlehen
Landschaftsdarlehen
Grundstücke
Mark
Mark
1854
553
3884250
7 000
1859
677
5323680
7800
1864
782
6 682920
8500
1869
881
7 762 995
8700
1874
1016
11342160
11100
1879
1613
22375395
13900
Diese Statistik zeigt zunächst, daß die Schlesische Land-schaft nach dreißigjähriger Tätigkeit für den bäuerlichen Grund-besitz, erst wenig mehr als l°/o der circa 140000 beleihungs-fähigen Bauerngüter mit Kredit versorgt hatte. Ferner ergebendie steigenden Durchschnittsbeträge, daß die stärkere Zunahmeder Beleihungstätigkeit während der 70 er Jahre in der Haupt-sache den größeren Besitzern zugutegekommen ist. Für diemittleren und kleinen Bauern kam der Landschaftskredit kaumin Betracht. Der Zeitaufwand, den die Beleihung erforderte,die hohen Taxkosten und die Formalien schreckten nämlichzahlreiche Bauern ab. Das Haupthindernis aber lag darin, daßder Kreditbedarf im allgemeinen über das zulässige Kredit-