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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
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134 III. LANDSCHAFT!,. KREDITWESEN UND BÄUERLICHER GRUNDBESITZ.

maximum hinausging. r ) Wo der bäuerliche Grundbesitz bereitsmit erststelligen Hypotheken belastet war, konnte die Landschaftinfolge ihrer niedrigen Taxen nur wenig helfen. Die Ablösungdieser meist sehr hoch verzinslichen Privathypotheken gehörteaber eigentlich zu den wichtigsten Aufgaben der Landschaft.Weite Kreise der bäuerlichen Grundbesitzer waren deshalb mitder von der Landschaft geschaffenen Kreditorganisation sehrwenig zufrieden und wünschten die Errichtung eines unter bäuer-licher Verwaltung stehenden Kreditinstituts. Diese Bestrebungenscheiterten aber an dem Widerspruche der Regierung. So kam es,daß noch Ende der 70er Jahre in vielen Gegenden Schlesienssechsprozentige Hypotheken auf Bauerngütern erststellig einge-tragen waren. In dem Kreise Neiße hatten die Bauern derartigunter dem hohen Zinsfüße zu leiden, daß der Kreistag beschloß,lediglich zwecks Ausleihung an Bauern ein Darlehen bei derProvinzialhilfskasse aufzunehmen. * 2 ) Im Bereiche des bäuer-lichen Kreditwesens blieben somit die Erfolge der SchlesischenLandschaft weit hinter den gehegten Erwartungen zurück.

Eine umfangreichere Tätigkeit als die bisher besprochenenInstitute entfaltete die Neue Westpreußische Landschaft.Sie belieb im Durchschnitt jährlich die doppelte Zahl von Bauern-gütern, wie die Schlesische Landschaft. Ihre Tätigkeit erstrecktesich jedoch in der Hauptsache nur auf die großbäuerlichen Be-sitzungen, die ja in Westpreußen besonders zahlreich waren.Von wie geringem Umfange die Teilnahme der kleineren Bauernan der Landschaft war, zeigt die folgende Übersicht über dieStückelung der Landschaftsdarlehen im Jahre 1880:

Darlehen Zahl

bis Mk. 6 000 871

über 6 000 bis 15 000 966

15 000 60 000 768

60000 178

2783

Vgl. Jahres-Bericht des landw. Centralvereins für Schlesien (1879).

2 ) Vgl. Verhandlungen d. L. Oek. C. v. 1882.