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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
Entstehung
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3. DAS KREDITSYSTEM IM DIENSTE DES BÄUERLICHEN GRUNDBESITZES . 137

Das Schwergewicht der Tätigkeit des landschaftlichen Kredit-vereins lag also bei dem größeren Grundbesitze. Güterunter5000 Taler Taxwert waren von der landschaftlichen Beleihungüberhaupt ausgeschlossen. Infolge der Festsetzung eines sohohen Mindestwertes konnte der eigentliche Bauernstand denLandschaftskredit überhaupt nicht in Anspruch nehmen. DerOberpräsident von Puttkamer, der dies vorausgesehen hatte,war bereits bei der Gründung des Vereins für die Herabsetzungdes Minimalwertes auf 2500 Taler eingetreten,damit wenigstensdie bäuerlichen Wirtschaften in der Größe von 175200 Morgenzur Teilnahme an dem Kreditverein berechtigt seien. 1 ) Der Re-gierung schien es jedoch geboten, mit Rücksicht auf die Sicherheitdes Kreditvereins an der Minimalgrenze von 5000 Talern fest-zuhalten. Dies hatte zur Folge, daß der kleine bäuerliche Grund-besitz die Vorteile des organisierten Kredits entbehren mußte undeiner wucherischen Ausbeutung auch ferner ausgesetzt blieb. 2 )Zahlreiche Bauerngüter kamen infolgedessen zur Subhastation, undganze Dorfschaften gingen ihres Besitzes verlustig.

Infolge dieser Kreditkalamität entstand Ende der 60erJahre eine Bewegung zugunsten der Errichtung eines Institutsfür die von dem Landschaftlichen Kreditverein ausgeschlossenenGrundbesitzer. 3 ) Eine Versammlung von Landwirten aus allenKreisen der Provinz, die im Jahre 1870 in Posen tagte, schlugvor, unter der Direktion des Neuen Landschaftlichen Kreditvereinseine besondere Anstalt zur Beleihung aller ländlichen Grund-stücke im Werte von 2000 bis 5000 Talern zu begründen.Die Generallandschaftsdirektion sprach sich aber gegen diesenPlan aus, weil ein derartiges Institut keine genügende Sicher-heit biete. Die Generalversammlung des Kreditvereins lehntedenn auch den Antrag auf Erweiterung des landschaftlichenWirkungskreises ab. Die Angelegenheit ruhte nun solange, bisdie Regierung ihrerseits sie einige Jahre später aufnahm. 4 )

) M. A. L. S. spec. Prov, Posen, 20, I.

*) L. A. Posen Gen. 82.

3 ) L. A. Posen Gen. 94.

*) L. A. Posen Gen. 82.