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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
Entstehung
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138 III. LANDSCHAETL. KREDITWESEN UND BÄUERLICHER GRUNDBESITZ.

Auf Veranlassung des Landwirtschaftsministers fand im No-vember 1876 in Berlin eine Konferenz über die Gründung einerPosenschen Bauernlandschaft statt. Bei den Beratungen, andenen außer den beteiligten Behörden auch mehrere Interessententeilnahmen, wurde die Beseitigung der Kreditnot für dringenderwünscht erklärt. Da aber die Errichtung eines besonderen bäuer-lichen Kreditinstituts wegen der damit verknüpften Kosten un-ausführbar erschien, beschloß man, die Aufnahme des kleinerenGrundbesitzes in den landschaftlichen Kreditverein anzuregen.Der Engere Ausschuß der Landschaft erklärte sich auch hiermiteinverstanden und wollte den zur Beleihungsfähigkeit erforder-lichen Mindesttaxwert von 15000 auf 3000 Mb. herabsetzen.Die Generalversammlung aber, in der die Großgrundbesitzerdie Mehrheit hatten, trat diesem Beschlüsse nicht bei, sondernstimmte gegen jede Erweiterung des landschaftlichen Verbandes.Gleichzeitig beschloß sie, daß die Beleihungsgrenze für die be-reits inkorporierten Güter von 1 h auf 2 h des Taxwertes herauf-gesetzt werden sollte. Die Parole lautete also: Mehr Kredit fürdie größeren und keinen Kredit für die kleineren Grundbesitzer.Hiermit drang man aber bei der Regierung nicht durch. DerMinister lehnte die Erhöhung der Beleihungsgrenze mit dersehr treffenden Motivierung ab,daß die Generalversammlungja durch die Ablehnung der beantragten Aufnahme der kleinerenGüter selbst einem entschiedenen Mißtrauen gegen die Er-weiterungsfähigkeit des Instituts Ausdruck gegeben habe.

Der Status quo blieb also aufrechterhalten, jedoch nurfür kurze Zeit. Am 31. Juli 1878 beschloß nämlich das Abge-ordnetenhaus,die Staatsregierung aufzufordern, die Gründungeines Kreditinstituts für den kleineren Grundbesitz in derProvinz Posen möglichst im Anschlüsse an die bestehende Land-schaft und nötigenfalls durch Bewilligung eines unverzinslichenDarlehens von 600000 Mk. zu fördern. Inzwischen war nämlichdie Auflösung des alten Kreditvereins von 1821 erfolgt, unddadurch ein entsprechendes Kapital verfügbar geworden. Dieseswurde nun dem neuen Kreditvereine zugesagt, für den Eall,daß er seine Tätigkeit auf den kleinen bäuerlichen Grundbesitz