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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
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3. DAS KREDITSYSTEM IM DIENSTE DES BÄUERLICHEN GRUNDBESITZES . 143

Sparkassen und eine Anzahl Hypothekenbanken 1 ) in jener Zeit sehreifrig an der Pflege des ländlichen Bodenkredits teilgenonunen unddem bäuerlichen Grundbesitz ansehnliche Kapitalien zugeführt.Diese umfangreiche Beteiligung an dem ländlichen Hypotheken-darlehensgeschäft war ihnen aber nur dadurch ermöglicht worden,daß die Landschaften den berechtigten Kreditbedarf nicht zubefriedigen vermocht hatten 2 ). Die Konkurrenz war also nichtdie Ursache der mangelhaften Entwicklung der bäuerlichenKreditorganisation, sondern deren Folge. Hätten die Land-schaften in Westpreußen und Posen den dortigen Bauern einenausreichenden Kredit zur Verfügung gestellt, so würden diese nichtdie teuern Hypothekenbankdarlehen genommen haben. Hierzuwurden sie nur durch den Umstand verleitet, daß sie von denBanken ein höheres Darlehen erhielten als von den Land-schaften. So gaben die Hypothekenbanken den Grundbesitzernin Westpreußen Kredit bis zu 2 h der Landschaftstaxe, währenddie Landschaft selbst mit ihren Beleihungen nur bis zur Hälfteder Taxe ging 3 ).

Infolge der übertriebenen Ängstlichkeit, mit der die Land-schaften bei der Kreditgewährung an den bäuerlichen Grund-besitz vorgingen, erleichterten sie es den Sparkassen, mit ihnenzu konkurrieren. Die Erfolge, die diese Anstalten im Bereichedes ländlichen Bodenkreditwesens erzielt haben, beruhen aller-dings zum großen Teil auch auf anderen Momenten. Die Spar-kassen sind nämlich den Landschaften gegenüber insofern imVorteil, als sie bei der Kreditgewährung die Prinzipien derLokalisierung und der Individualisierung zur Durchführungbringen können. Bei den Sparkassen ist stets der Kontakt mitden Darlehensnehmern vorhanden. Sie können diesen den Kreditgewissermaßen ins Haus bringen. Der Bauer kann unter Ver-meidung des schriftlichen Weges sein Darlehensgesuch münd-lich Vorbringen. Die Sparkasse ihrerseits kann bei der Kredit-

) Vgl. Hecht, F. : Die deutschen Hypothekenbanken (1903).

s ) Vgl. Verhandl. des Hauses der Abgeordneten v. 4. Dezbr. 1883.

8 ) Vgl. Bericht über den Zustand der Landeskulten in West-preußen (1892).