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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
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152 III. LANDSCHAFTL. KREDITWESEN UND BÄUERLICHER GRUNDBESITZ.

Yon großer Bedeutung für die fortschreitende Entwicklungdes Neuen Brandenburgischen Kreditinstituts ist auch die Tätig-keit, die die Bitterschaftliche Darlehenskasse zur Unterstützungder Beleihungen entfaltet. Sie gewährt aus ihren eignen Eondsverzinsliche Darlehen und Vorschüsse, um eine in Aussicht ge-nommene landschaftliche Beleihung zu ermöglichen. DerartigeVorschüsse können, wenn das Kreditinstitut hinsichtlich desBanges seiner Hypothek sichergestellt ist, auch schon vor derendgiltigen Darlehensbewilligung bis zum 20 fachen Grundsteuer-reinertrage bewilligt werden. Wenn es sich um Ablösung bereitseingetragener Hypotheken handelt, können ausnahmsweise auchVorschüsse innerhalb des fünften Sechstels des festgesetzten Tax-wertes bewilligt werden. Die Leistungen der Darlehenskasse fürdie bäuerlichen Grundbesitzer sind um so höher zu veranschlagen,als die Haftung für dieses Institut ausschließlich dem Großgrund-besitze zur Last fällt.

Endlich ist noch zu erwähnen, daß die Hauptritterschafts-direktion auch den Versuch gemacht hat, in systematischer Weisedie Umwandlung hochverzinslicher Privathypotheken ganzer Ort-schaften in Landschaftsdarlehen vorzunehmen; zu einem greif-baren Ergebnis hat dieser Versuch jedoch nicht geführt.

Auch seitens der Landschaft der Provinz Sachsen sindderartige Grundbuchbereinigungen unternommen worden. Manhat ihnen dort ein ganz besonderes Interesse gewidmet; ihr Ver-lauf soll daher kurz skizziert werden 1 ):

Die ersten Versuche einer Grundbuchbereinigung fandenim Jahre 1896 statt. Sie erfolgten in der Weise, daß bei einemAmtsgericht, in dessen Bezirk der Kleinbesitz stark vertretenwar, durch Einsicht in das Grundbuch festgestellt wurde, welchebeleihungsfähigen Grundstücke mit Privathypotheken belastetwaren. Die betreffenden Besitzer wurden sodann mit den land-schaftlichen Beleihungsbedingungen bekannt gemacht und er-hielten eine Aufforderung, der Landschaft beizutreten. Von ihnen

) Die nachfolgende Darstellung beruht auf den Akten betr. Grund-buchbereinigung (L. A. Halle. Bd. IIV).