154 III. LANDSCHAFTL. KREDITWESEN UND BÄUERLICHER GRUNDBESITZ.
befried igung liinausliefen, im Interesse der Sicherheit und desGedeihens der ländlichen Kassen zu vermeiden seien“.
Unter diesen Umständen war die Landschaft daraufangewiesen, die Grundbuchbereinigung aus eigener Kraft weiterzu betreiben. Die Voraussetzung hierfür war, daß sie ihre Kredit-bemessung in dem Maße erhöhte, daß der Landschaftskredit zurAblösung der innerhalb der Sicherheitsgrenze liegenden Privat-hypotheken ausreichte. Eine dementsprechende Abänderung derTaxgrundsätze fand im Jahre 1903 statt, und die Landschaftnahm daraufhin die Grundbuchbereinigung in 14 Amtsgerichts-bezirken in Angriff. Überall wurden Auskunftspersonen bestellt,die zumeist nicht Mitglieder der Landschaft, sondern Lehrer,kleine Beamte oder Kaufleute waren. Jeder Besitzer konnte daherin unmittelbarer Nähe seines Wohnorts Information über denLandschaftskredit erhalten. Mit allen diesen Maßnahmen ist bisherein durchgreifender Erfolg nicht erzielt worden. Wenn immerhinwenigstens eine Anzahl von Privathypotheken zur Ablösung ge-langt sind, so ist dies nur dadurch ermöglicht worden, daß die Land-schaft selbst aus ihren eigenen Ponds Ergänzungsdarlehen hergab.
Über die Erfolge, die im ganzen durch die seit 1895 be-triebene systematische Förderung des Landschaftskredits in denbäuerlichen Kreisen erzielt worden sind, gibt die nachfolgendeTabelle Aufschluß:
Zahl der landschaftlich beliehenen
Grundstücke
unter 100 ha
1905 Hiervon seit 1895
Schlesische Landschaft ....
13 153
7 400!)
11 795
5 000!)
Neues Brandenb. Kr. Inst. . . .
9 450i)
4300i)
Neue Westpr. Landsch.
7 707
4 533
Posener Landschaft.
5 715
3 355
Landsch. d. Prov. Westfalen . .
3 453
1 764
„Krvb.„ „ Schlesw.-Holst.
1 906
1 660
„ „ „ Sachsen . . .
1 712
1 082
N. Pomm. L. f. d. Kleingrdbstz. .
964
935
55 855
30 029
*) ungefähr.