156 ni. LANDSCHAFTL. KREDITWESEN UND BÄUERLICHER GRUNDBESITZ.
Yon einschneidender Bedeutung für die zukünftige Ent-wicklung des landschaftlichen Kreditwesens wird ferner die Ge-staltung des Yerhältnisses zwischen Landschaften und Sparkassensein. Es ist in hohem Maße erwünscht, daß diese beiden imländlichen Hypothekendarlehensgeschäft konkurrierenden Kredit-geber sich über eine Abgrenzung ihrer Interessensphären ver-ständigen. Dies wäre in der Weise möglich, daß die Land-schaften, nach dem Yorbilde der Landesbank der Bheinprovinz,den Sparkassen die Kredite von unter 1500 Mk. überlassen undsie für die Zuweisung der übrigen Beleihungen jeweils durcheine Vermittlungsprovision entschädigen.
Solche, von einer weitausschauenden Politik getragenenMaßnahmen würden den landschaftlichen Kreditinstituten auchferner eine gedeihliche Entwicklung sichern. Der kaufmännischeGeist, dem die Landschaften ihre Entstehung verdanken, -würdeauf diese Weise in ihnen wachgehalten werden, unbeschadetihres Charakters als einer landwirtschaftlichen Kreditorganisation.