BEGEBNISSE: I. AGRAEGESCHICHTLICHE UND VOLKSWIRTSCHAFTLICHE . 159
In der Hauptsache aber trat die Einwirkung des Kredit-systems auf die Grundbesitzverteilung in der Weise in Erschei-nung, daß es die Aufsaugung der kleineren Betriebe durch diegrößeren begünstigte. Das Kreditsystem stärkte die Aufsaugungs-kraft des Großgrundbesitzes durch reichliche Kreditzufuhr undschwächte die Widerstandsfähigkeit des bäuerlichen Besitzes durchdie Kreditversagung.
Das Gesamtergebnis der direkten und indirekten Einwir-wirkungen des landschaftlichen Kreditsystems auf die Gestaltungder ländlichen Grundeigentumsverteilung bestand somit darin,daß die Entwicklung des ländlichen Mittelstandes gehemmt undräumlich beschränkt wurde.
Hieraus ergibt sich zweierlei:
Erstens: Die Kreditverfassung entsteht nicht un-abhängig von der Agrarverfassung, sondern wächst ausihr heraus; sie trägt dann dazu bei, die ihr adäquateAgrarverfassung zu stärken und zu befestigen.
Zweitens: Solange der Kredit nur der oberen Klassezugänglich ist, vermehrt er ihre Übermacht und kann sodie ungesunde Eigentumsverteilung noch ungesundermachen. Dieser von Schmoller mit besonderer Beziehung auf denGeschäftskredit ausgesprochene Satz 1 ) gilt auch für den Agrarkredit.
Die weiteren Ergebnisse der volkswirtschaftlichen Betrach-tung des landschaftlichen Kreditsystems kann man, wie folgt,zusammenfassen:
Die fortschreitende Entwicklung von der Natural- zur Geld-wirtschaft, der Übergang von der extensiven zur intensiven Wirt-schaftsweise, die steigende Mobilisierung des ländlichen Grund-besitzes, die Lösung des gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisses— und endlich die Ausbildung des Beeiltes im Sinne einer gleich-mäßigen Behandlung der Erben — haben im Laufe der Zeit denländlichen Grundbesitz mehr und mehr auf die Wege des Kredit-verkehrs gedrängt.
Gegenüber den immer stärker hervortretenden Kreditbedürf-
‘) Schmoller, G. Grundriß d. allg. Volkswl. TI. II. S. 197.