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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
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166 KREDITSYSTEM UND ENTSCHULDUNG DES LÄNDLICHEN GRUNDBESITZES.

nisseu der Landschaft gebildet werden. So äußerte sich derKönig gelegentlich einer Audienz der Deputierten der MärkischenStände am 18. Januar 1776 in folgender Weise:will Ich auchdas noch gerne thun, Ihnen ein Capital von 300400000 Thalernanzuschaffen zu 4 procent, auch wohl noch drunter, wovon Siedurch das ersparte procent einen fond damortissement machenkönnen 1 ). Bei diesem Vorschläge ging der König von der Vor-aussetzung aus, daß die Gutsbesitzer in der Mark 5% Zinsenfür den Landschaftskredit würden entrichten müssen. Als esaber im Jahre 1777 zur Errichtung des Kur- und NeumärkischenBitterschaftlichen Kredit-Instituts kam, beschloß man von denGutsbesitzern eine Verzinsung der Darlehen in Höhe von nurzu verlangen und im Jahre 1780 wurde der Zinsfußsogar auf 4 % herabgesetzt. Der Gedanke, aus Ziusersparnisseneinen Amortisationsfonds anzusammeln, konnte infolgedessen nichtverwirklicht werden.

Der Vorschlag Friedrichs des Großen geriet aber nicht inVergessenheit, sondern wurde von dem Justizminister von Danckel-mann wieder aufgenommen, als man bei der Schlesischen Land-schaft im Jahre 1786 eine Zinsfußreduktion in Erwägung zog.Dabei trat der Großkanzler von Carmer für die unbedingte Er-mäßigung des Landschaftszinsfußes auf 4% ein 2 ), währendDanckelmann die Zinsfußreduktion nur bei gleichzeitiger Errich-tung eines Tilgungsfonds genehmigt wissen wollte 3 ). Er drangaber mit seinem Wunsche dem übermächtigen Großkanzlergegenüber nicht durch. Die Einführung der Amortisation unter-blieb; die Amortisationsfrage verschwand aber fortan nicht mehraus der Literatur.

Besonders eingehend beschäftigte sich ein Aufsatz in denSchlesischen Provinzialblättern vom Oktober 1795 4 ) mit der

4 ) Denkschrift zur Säkularfeier des Kur- und Neumärk. Rittersch.-Kred.-Inst. S. 11.

2 ) Der Landschaftszinsfuß war in Schlesien ursprünglich 5°/o, seit'1777 aber nur 4 2 /s°/o gewesen; in Pommern, Ost- und Westpreußen be-trug er von Anfang an 4°/o.

3 ) Geh. St. A. 96. 249. D.

4 ) Bd. 22. S. 336.