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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
Entstehung
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KREDITSYSTEM UND ENTSCHULDUNG DES LÄNDLICHEN GRUNDBESITZES. 169

tisation von Vs 0 /« halbjährliche Zinszahlung vorausgesetztin ca. 55 Jahren getilgt sein, wobei nur 27 l h °l o des Kapitalsdurch die Amortisationsbeiträge, der Rest durch die Zinsenaufgebracht sind 1 ).

Bei dem Posener Kreditvereine wurde die Amortisations-quote für die auf Grund des Reglements vom 15. Dezember 1821bewilligten Darlehen auf l°/o festgesetzt und die Dauer derAmortisationsperiode auf 41 Jahre berechnet. Die gemäß derVerordnung vom 15. April 1842 gegebenen Darlehen solltendagegen bei einer jährlichen Amortisationsquote von 1 Vs o/onach Ablauf von 35 Jahren getilgt sein. Dieser Tilgungsplanist auch eingehalten worden; denn im Jahre 1877 waren dievon dem Kreditvereine gegebenen Darlehen sämtlich zur Tilgunggelangt. Eine Entschuldung des ritterschaftlichen Grundbesitzesist aber trotz dieser strikten Durchführung der Zwangsamorti-sation nicht eingetreten. Die Gutsbesitzer haben zwar auf dereinen Seite ihre Schulden abgezahlt, auf der anderen Seite aberneue aufgenommen. Die Mehrzahl der Rittergutsbesitzer, derenzwischen 1821 und 1828 aufgenommenen Landschaftsdarlehenwährend der 60 er Jahre zur Tilgung und Löschung gelangten,ließen ihre Güter alsbald bei dem 1857 errichteten Kreditvereineneu beleihen. Allein in der Zeit von 18601867 haben nichtweniger als 378 Rittergutsbesitzer diesen Weg eingeschlagen.

An eine Einführung des Amortisationssystems bei den altenLandschaften war während der Agrarkrisis in den 20er Jahrenselbstverständlich nicht zu denken. Sobald aber die wirtschaft-lichen Verhältnisse eine Besserung aufwiesen, regte die Re-gierung sowohl bei der Ost- wie bei der WestpreußischenLandschaft die Bildung von Tilgungsfonds an. Der Ostpreus-sische Generallandtag beschloß denn auch im Jahre 1832, dieJahresleistungen der Schuldner, zwecks Errichtung eines solchenPonds, um ! /e °/o zu erhöhen 2 ). Mit Hilfe des Tilgungsfonds

*) Hecht, F., Der Europäische Bodenkredit, S. 7.

*) Vgl. Denkschrift zur Feier des einhundertjähr. Bestehens d. Ost-preuß. Landschaft.