KREDITSYSTEM UND ENTSCHULDUNG DES LÄNDLICHEN GRUNDBESITZES. 177
winnen. Außerdem aber hat sich inzwischen die ErkenntnisBahn gebrochen, daß nicht eine Rückzahlung der relativ billigenLandschaftsdarlehen, sondern eine Abstoßung der teuern Nach-hypotheken die Voraussetzung für eine Entschuldung des länd-lichen Grundbesitzes ist.
Von diesem Gesichtspunkt ausgehend, sucht man Mittel undWege, um die Amortisation der Ablösung der Nachhypothekendienstbar zu machen. Sowohl das Kur- und NeumärkischeRitterschaftliche Kredit-Institut, wie die Ostpreußische Land-schaft haben in neuester Zeit vorbereitende Schritte nach dieserRichtung hin unternommen.
Auf jeden Fall muß betont werden, daß die Aufgabe derlandschaftlichen Kreditinstitute nicht darin besteht, die Ver-schuldung des ländlichen Grundbesitzes zu beseitigen, sondernsie in die volkswirtschaftlich erwünschte Form überzuleiten.Daß die Landschaften diese Aufgabe hinsichtlich des bäuer-lichen Grundbesitzes noch nicht gelöst haben, ist früherdargelegt.
Volkswirtschaftlich betrachtet wäre es höchst unerwünscht,wenn die Beteiligung der Landschaften an den Entschuldungs-versuchen — denn um solche handelt es sich — dazu führenwürde, sie ihrer eigentlichen Aufgabe zu entfremden. Diese istaber, wie nochmals hervorgehoben sei, die Umwandlung der aufdem ländlichen Grundbesitze noch ruhenden kündbaren Hypo-theken in die unkündbaren Landschaftsdarlehen, die diejenigeVerschuldungsform darstellen, die einzig und allein der Naturdes landwirtschaftlichen Gewerbes entspricht.
Mauer, Landschaft!. Kreditwesen Preußens.
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