Einleitung. 7Z2) der Satz des zureichenden Grundes.
Durch den erstem ist die logische Möglich,keit, durch den letztern die logischc Wirklichkeiteines Erkenntnisses bestimmt.
Zur logischen Wahrheit eines Erkenntnisses ge-Hort nemlich
Erstlich: daß es logisch möglich sey, d. h. sichnicht widersvreche. Dieses Kennzeichen der i n-netlichen logischen Wahrheit ist aber nur negativ;denn ein Erkenntniß, welches sich widerspricht, ist zwarfalsch; wenn es sich aber nicht widerspricht, nicht alle-mal wahr. —
Zweytens, daß es logisch gegründetsey, d. h. daß es ») Gründe habe und d) nicht falscheFolgen habe. —
Dieses zweyte, den logischen Zusammenhang eines
Erkenntnisses mit Gründen und Folgen betreffende Cri«
terium der äußerlichen logischen Wahrheit oder der
Rationabilität des Erkenntnisses ist positiv.
Und hier gelten folgende Regeln: ,
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,) Aus der Wahrheit der F 0 lge laßt sich auf die
Wahrheitdes Erkenntnisses alsGrundes schlie-ßen, aber nur negativ: wenn Eine falsche Folgeaus einer Erkenntniß fließt, so ist die Erkenntnißselbst falsch. Denn wenn der Grund wahr wäre,
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