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Immanuel Kants Logik : ein Handbuch zu Vorlesungen / [Hrsg.: Gottlob Benjamin Jäsche]
Entstehung
Seite
73
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Einleitung. 7Z2) der Satz des zureichenden Grundes.

Durch den erstem ist die logische Möglich,keit, durch den letztern die logischc Wirklichkeiteines Erkenntnisses bestimmt.

Zur logischen Wahrheit eines Erkenntnisses ge-Hort nemlich

Erstlich: daß es logisch möglich sey, d. h. sichnicht widersvreche. Dieses Kennzeichen der i n-netlichen logischen Wahrheit ist aber nur negativ;denn ein Erkenntniß, welches sich widerspricht, ist zwarfalsch; wenn es sich aber nicht widerspricht, nicht alle-mal wahr.

Zweytens, daß es logisch gegründetsey, d. h. daß es ») Gründe habe und d) nicht falscheFolgen habe.

Dieses zweyte, den logischen Zusammenhang eines

Erkenntnisses mit Gründen und Folgen betreffende Cri«

terium der äußerlichen logischen Wahrheit oder der

Rationabilität des Erkenntnisses ist positiv.

Und hier gelten folgende Regeln: ,

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,) Aus der Wahrheit der F 0 lge laßt sich auf die

Wahrheitdes Erkenntnisses alsGrundes schlie-ßen, aber nur negativ: wenn Eine falsche Folgeaus einer Erkenntniß fließt, so ist die Erkenntnißselbst falsch. Denn wenn der Grund wahr wäre,

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