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Immanuel Kants Logik : ein Handbuch zu Vorlesungen / [Hrsg.: Gottlob Benjamin Jäsche]
Entstehung
Seite
99
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Einleitung.

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Gegentheils. ^ Das letztere ist hinwiederum entwederso wohl subjectiv als objectiv unzureichend;oder zwar objectiv unzureichend, aberfubjec^tiv zureichend. Jenes heißt Meynung/ die-ses muß Glaube genannt werden.

Cs giebt hiernach drey^Artcn oder Modides Fürwahrhaltens: Meynen, Glauben undWissen. Das Meynen ist ein problemati-sches, das Glauben ein assertorisches und daSWissen ein avodiktisches Urtheilen. Denn was ,ich bloß meyne, das halte ich im Urtheilen, ,mit,Be-wußtseyn nur für problematisch; was ich glaube, fürassertorisch, aber nicht als objectiv, sondern uueals subjectiv nothwendig; (nur für mich geltend) wasich endlich weiß, für apodiktisch gewiß, d.,i^für allgemein und objectiv nothwendig,- (für Alle gel-tend) gesetzt auch, daß der Gegenstand selbst, auf densich dieses gewisse Fürwahrhaltm bezieht, eine blossempirische Wahrheit wäre. Denn diese Unterscheidung:des Fürwahrhaltens nach den so eben genannten dreymoäis betrifft nur die Urtheilskraft in Ansehungder fubjectiven Critcrien der Subsumtion eines Urtheilsunter objective Regeln.

tzo wäre z. B. unser FurwahrhalteN der Unsterb-lichkeit bloß problematisch: wofern wir nur so handeln»yls ob wir unsterblich waren,- assertorischaber, so fern wir glauben, daß wir uusterb-

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