Einlei tunK.
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so ferne dieselben größer sind, als die Gründe des Ge-gentheils.
Der Grund des Fürwahrhaltens kann nemlichentweder objectiv oder subjectiv großer seyn, alsder des Gegentheils. Welches von beyden er sey, daskann man nur dadurch ausfindig machen, daß man dieGründe des Furwahrhaltens , ,it den zureichenden ver-gleicht; denn alsdenn sind die Gründe des Fürwahr-haltens größer, als die Gründe des Gegentheils seynkönnen. — Bey der Wahrscheinlichkeit ist also derGrund des Furwahrhaltens o b j e ctiv gültig, beyder bloßen Scheinbarkeit dagegen nur subjectivgültig. — Die Scheinbarkeit ist bloß Größe derUeberredung, die Wahrscheinlichkeit ist eine Annähe-rung zur Gewißheit. — Bey der Wahrscheinlichkeitmuß immer ein Maaßsiab da seyn, wonach ich sieschätzen kann. Dieser Maaßsmb ist die Ge w ißhe it.Denn indem ich die unzureichenden Gründe mit den zu-reichenden vergleichen soll, mkß ich wissen: wie viel zurGewißheit gehört. — Ein solcher Maaßstab fallt aberbey der bloßen Schcinbarkeit weg; da ich hier die un«zureichenden Gründe nicht mit den zureichenden, sondernnur mit den Gründen des Gegentheils vergleiche.
Die Momente der Wahrscheinlichkeit können ent-weder gleichartig oder ungleichartig seyn.Sind sie gleichartig, wie im mathematischen Erkennt-nisse: so müssen sie numeri rt werden; sind sie un-gleichartig, wie im philosophischen Erkenntnisse-: so
müssen