»66 !. Allgemeine Elementarlehre.
Anmerk. Alle disjunctive Urtheile stellen also verschie-dene Urtheile als in der Gemeinschaft einerSphäre vor und bringen jedes Urtheil nur durchdie Einschränkung des andern in Ansehung der gan-zen Sphäre hervor; sie bestimmen also jedes Ur-theils Verhältniß zur ganzen Sphäre, und dadurchzugleich das Verhältniß, das diese verschiedenenTrennungsglieder (memdra äis^uncts) unter einan-der selbst haben. ^- Ein Glied bestimmt also hierjedes andre nur, so fern sie insgesammt als Theileeiner ganzen Sphäre von Erkenntniß, außer dersich in gewisser Beziehung nichts den-ken läßt, in Gemeinschaft stehen.
§. 29.
Eigenthümlicher Character der disjuncti-ve» Urtheile.
Der eigenthümliche Character aller' disjunctivenArtheile, wodurch ihr specifischer Unterschied dem Mo-mente der Relation nach, von den übrigen, insbeson-dre von den kategorischen Urtheilen bestimmt ist, be-steht darinn: daß die Glieder der Disjunction insge-sammt problematische Urtheile sind, von denen nichtsanders gedacht wird, als daß sie, wie Theile derSphäre einer Erkenntniß, jedes des andern Ergän-zung zum Ganzen (eoinp1?m?nrum a6 rotum) zu-sammen genommen^, der Sphäre des ersten gleichseyen. Und hieraus folgt: daß in Einem dieser Pro-blem«-