Zweyter Abschnitt. Von den Urtheilen. 169H. Zo.
Modalitat der Urtheile: Problematische,Assertorische, Apodiktische.
Der Modalitat nach, durch welches Moment dasVerhältniß des ganzen Urtheils zum Erkenntnißver-mogen bestimmt ist, sind die Urtheile entweder pr 0-blematische, oder assertorische, oder apodik-tische. Die problematischen sind mit dem Bewußt-seyn der bloßen Möglichkeit, die assertorischen mitdem Bewußtseyn der Wirklichkeit, die apodiktischenendlich mit dem Bewußtseyn der Nothwendigkeit desUrtheiles begleitet.
An merk. 1. Dieses Moment der Modalitat zeigtalso nur die Art und Weise an, wie im Urtheileetwas behauptet oder verneinet wird: ob man überdie Wahrheit oder Unwahrheit eines Urtheils nichtsausmacht, wie in dem problematischen Urtheile: dieSeele des Menschen mag unsterblich seyn — oderob man darüber etwas bestimmt; — wie in demassertorischen Urtheile: die menschliche Seele ist un-sterblich; — oder endlich, ob man die Wahrheiteines Urtheils sogar mit der Dignitat der Nothwen-digkcit ausdrückt; — wie in dem apodiktischen Ur»theile: die Seele des Menschen muß unsterblichseyn.--Diese Bestimmung der bloß mögli-chen oder wirklichen oder nothwendMn Wahrheit bc.
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