17» I. Allgemeine Gementarlehre.
trifft also nur das Urtheil selbst, keineswegsdie Sache> worüber geurthcilt wird.
s. In problematischen Urtheilen, die man auch für sol-che erklären kann, deren Materie gegeben ist mit der»möglichen Verhältniß zwischen Prädikat und Subject,muß das Subject jederzeit eine kleinere Sphäre ha-ben, als das Prädikat.
z. Auf dem Unterschiede zwischen problematischem u«dassertorischem Urtheilen beruht der wahre Unterschiedzwischen Urtheilen und Sätzen, den man sonstfälschlich in den bloßen Ausdruck durch Worte, ohnedie man ja überall nicht urtheilen könnte, zu setze»pflegt. Im Urtheile wird das Verhältniß verschie-dener Vorstellungen zur Einheit des Bewußtseynsbloß als problematisch gedacht; in einem Satze hin-gegen als assertorisch. Ein problematischer Satzist eine concraäictio in a6)SLw. — Ehe ich eine«Satz habe, muß ich doch erst urtheilen; und ichurtheile über vieles, was ich nicht ausmache, wel-ches ich aber thun muß, so bald ich ein Urtheil alsSatz bestimme. — Es ist übrigens gut, erst pro-blematisch zu urtheilen, ehe man das Urtheil als as-sertorisch annimmt, um es auf diese Art zu prüfen.Auch ist es nicht allemal zu unsrer Absicht nöthig,assertorische Urtheile zu haben.
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