! 8 2 I. Allgemeine Elcmentarlehre.
Ilntuer k. Vcrsiandesschlüsft durch g leichgeltendöUrtheile (jlläicia seczvilxoULiuilt) können eigentlichkeine Schlüsse genannt werden; — denn hier findetkeine Folge statt, sie sind vielmehr als eine bloßeSubstitution der Worte anzusehen, die enien unddeii''/l,en Begriff bezeichnen, wobey die Urtheileselbst a- ^ derForiy nach unverändert bleiben. Z.B.Nicht alle Menschen sind tugendhaft, und — Eini-ge Maischen sind nicht tugendhaft. Beyde Ur-;lMe sagen eins und dasselbe,
§. 48.
s. Verstandesschlüsse xer )uä!c!5 coiursälctorisopxoln?.
In Verstandesschlüssen durch Urtheile, die ein-ander contradietorisch cntgegengescht.sind, und, alssolche, die ächte, reine Opposition ausmachen, wirddie Wahrheit des einen der contradictorisch entgegen-gesetzten Urtheile aus der Falschheit des andern gefol-gert und umgekehrt. — Denn die ächte Opposition,die hier stattfindet, enthält nicht mehr noch wenigerals was zur Entgegensetzung gehört. Dem Prin-cip des ausschließenden Dritten zufolgekönnen daher nicht beyde widersprechende Urtheilewahr; aber auch eben so wenig können sie beyde falschseyn. Wenn daher das Eine wahr ist: so ist dasAndre falsch und umgekehrt.
§. 49'