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Immanuel Kants Logik : ein Handbuch zu Vorlesungen / [Hrsg.: Gottlob Benjamin Jäsche]
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183
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Dritter Abschnitt. Von den Schlüssen. -8z

§. 4?.

b. Verstandes schlüsfe xer inälcis contrsnsox^olttZ.

Kontrare oder widerstreitende Urtheile (juäioiacnntr?.rie opposit^) sind Urtheile, von denen daS einsallgemein bejahend, das andre allgemein verneinendist. Da nun eines derselben mehr aussagt, als daSandre und in dem Ueberflüssigcn, das es außer derbloßen Verneinung des andern noch mehr aussagt, dieFalschhcit liegen kann: so können sie zwar nicht beydewahr, aber sie können beyde falsch seyn. In An-sehung dieser Urtheile gilt daher nur der Schluß son-der Wahrheit des einen auf die Falsch-heil des andern, aber nicht umgekehrt»

§. 50.

c. Verstandesschlüsse per ^äicis, lubeontrari^o^oli».

Subcontrare Urtheile sind solche, von denen daseine besonders (iiürtiealsriter) bejaher oder ver-neinet, was das andre besonders verneinet oder be-jahet.

Da sie beyde wahr, aber nicht beyde falsch seynkönnen: so gilt in Ansehung ihrer nur der folgendeSchluß: Wenn der eine dieser Satze falschist: so ist derandre wahr; aber nicht um-gekehrt. _

M 4 Anmerk.