Dritter Abschnitt. Von den Schlüsse»!. 189
s) der Satz, der ein Erkenntniß unter die Bedin-gung der allgemeinen Regel subsumirt und derUnter sah (proxolitio minor) heißt; undendlich
z) der Saß/ welcher das Prädikat der Regel vonder subsumirten Erkenntniß bejahet oder vernei«Net — derSchlußsatz (concluüo).Die beyden erster» Sahe werden in ihrer Verbin«dung mit einander die Vordersätze oder Prä-missen genannt.
Anmerk. Eine Regel ist eine Ässertion unter einer all«gemeinen Bedingung. Das Verhältniß der Bedin-gung zur Asscrtion, wie nemlich diese unter jenersteht, ist der Exponent der Regel.
Die Erkenntniß, daß die Bedingung (irgendwo)stattfinde, ist die Subsumtion.
Die Verbindung desjenigen, was unter der Be-dingung subsumirt worden, mit der Asscrtion deeRegel, ist der Schluß.
5- 5P.
Materie und Form der Vernunftfchlässe.
In den Vordersätzen oder Prämissen besteht dieMaterie; und in der Conklusion, so fern sie dieConsequenz enthält, die Form der Vernunftschlüsse.
An merk. Bey jedem Vernunstschlusse ist also zuerst dieWahrheit der Prämissen und sodann die Richtigkeit
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