Dritter Abschnitt. Von den Schlüssen. 20.5
§. 8c>.
Fo'rmliche und versteckte Vernunftschlüsse(l'-ttiocinis 5ormali» UNd cr^xrica).'
Ein förmlicher Vernunftschluß ist ein solcher, dernicht nur der Materie nach alles Erforderliche enthalt,sondern auch der Form nach richtig und vollständig aus-gedrückt ist. — Den förmlichen Vernunftschlüsscn sinddie versteckten (cr^ptics) entgegengesetzt, zu denenalle diejenigen können gerechnet werden, in welchen ent-weder die Prämissen versetzt, oder eine der Prämissenausgelassen, oder endlich der Mittelbegriff allein mit derConklusion verbunden ist.—- Ein versteckter Vernunft-schluß von der zweyten Art, in welchem die eine Prä-misse nicht ausgedrückt, sondern nur mit gedacht wird,heißt ein verstümmelter oder ein Enthymema.—> Die der dritten Art werden zusammengezoge-ne Schlüsse genannt.
til. Schlüsse der Urrheilökraft.
' §. 8l.
Bestimmende und reflectitend.« Urtheils--,kraft.
Die Urtheilskraft ist Hviefach; die bestim-mende oder die reflectirende Urtheilskraft. Dieerstere geht vom Allgemeinen zumBesondern;die zweyte vom Besondern zum Allgemeinen.— Die letztere hat nur subjective Gültigkeit; —-
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