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Immanuel Kants Logik : ein Handbuch zu Vorlesungen / [Hrsg.: Gottlob Benjamin Jäsche]
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205
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Dritter Abschnitt. Von den Schlüssen. 20.5

§. 8c>.

Fo'rmliche und versteckte Vernunftschlüsse(l'-ttiocinis 5ormali» UNd cr^xrica).'

Ein förmlicher Vernunftschluß ist ein solcher, dernicht nur der Materie nach alles Erforderliche enthalt,sondern auch der Form nach richtig und vollständig aus-gedrückt ist. Den förmlichen Vernunftschlüsscn sinddie versteckten (cr^ptics) entgegengesetzt, zu denenalle diejenigen können gerechnet werden, in welchen ent-weder die Prämissen versetzt, oder eine der Prämissenausgelassen, oder endlich der Mittelbegriff allein mit derConklusion verbunden ist.- Ein versteckter Vernunft-schluß von der zweyten Art, in welchem die eine Prä-misse nicht ausgedrückt, sondern nur mit gedacht wird,heißt ein verstümmelter oder ein Enthymema.> Die der dritten Art werden zusammengezoge-ne Schlüsse genannt.

til. Schlüsse der Urrheilökraft.

' §. 8l.

Bestimmende und reflectitend.« Urtheils--,kraft.

Die Urtheilskraft ist Hviefach; die bestim-mende oder die reflectirende Urtheilskraft. Dieerstere geht vom Allgemeinen zumBesondern;die zweyte vom Besondern zum Allgemeinen. Die letztere hat nur subjective Gültigkeit;-

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