2Z2 II. Allgemeine Methodenlehre;c>
§. 120.
M e d i t i r e n.
Unter Meditiren ist Nachdenken oder ein m e t h o-dischesDenkenzu verstehen. — Das Meditirenmuß alles Lesen und Lernen begleiten; und es ist hierzuerforderlich, daß man zuvorderst vorlaufige Unter-suchungen anstelle und sodann seine Gedanken mOrdnung bringe oder nach einer Methode verbinde.