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den Geliebten seiner Frau erschießt oder ersticht, vollzieht doch immereine Zweckhandlung: Auf Grund seiner Kenntnis von der Zweckmäßigkeitbestimmter Mittel bedient er sich eines von ihnen, um seine „Absicht“ aus-zuführen, seinen „Zweck“ zu verwirklichen. Er spannt den Hahn des Re-volvers und drückt ab, er zückt den Dolch und stößt zu — alles (bewußtoder unbewußt) „um zu“ töten. Was alles der Tiger, der auf seine Beutespringt, nicht tut: Der Tiger stürzt sich nicht auf seine Beute „um zu“ —etwa seinen Hunger zu stillen — (wie wir uns auf den Ochsen stürzen). DerTiger tötet nicht, sondern eine Naturgewalt tötet durch den Tiger. Obwohlder Mensch immer nach „Zwecken“ handelt, oder genauer: wir dasmenschliche Handeln nur unter der Kategorie des Zweckes denken können,so handelt er keineswegs immer zweckbedacht oder zweckbewußt: sowohlder Zweck wie die Mittel können aus der Sphäre des Bewußtseins aus-scheiden. Je nachdem dies der Fall ist oder nicht, unterscheiden wir tradi-tionalistisches und rationalistisches Verhalten: Dies ist zweckbedacht, jenesunbedacht.
Wie der Entschluß des Menschen, zu töten, zustande gekommen ist, isteine andere Frage. Ob er dem Affekt oder kalter Erwägung entsprungenist, ob er im Blute des Mörders begründet war, ob die Tat in das Bewußt-sein des Täters getreten ist oder nicht. Alles das ist belanglos gegenüberder Tatsache, daß eine Zweckhandlung vorliegt, die in dem Individuumallein ihren Grund hat.
Das ist der „freie“ Wille, der gemeint ist oder gemeint sein sollte, wennwir das menschliche Verhalten in einen grundsätzlichen Gegensatz zumtierischen Verhalten stellen. Diese Freiheit, sich aus eigener Machtvoll-kommenheit zu etwas entschließen zu können, hat eben das Tier nicht, nurder Mensch hat sie. Im Wesen des Willens liegt es, daß er frei ist, deshalbkönnen wir auch sagen: Nur der Mensch hat überhaupt einen „Willen“, nurder Mensch „handelt“.
Eben flötet in meinem Garten die Amsel ihr Abendlied: Wäre eine Amseldenkbar, die plötzlich verstummte, weil sie den Entschluß gefaßt hätte,eine Viertelstunde früher Feierabend zu machen, um ihre Nachbarin zu be-suchen? Die Arme: sie muß ihr Lied zu Ende pfeifen, bis der Lebensstrom,der es anregte, abgelaufen ist.
In diesem empirisch wissenschaftlichen Sinne also ist unser Wille „frei“.Ob er in einem metaphysischen Verstände „unfrei“, gebunden, geleitet, vor-ausbestimmt oder was immer sei, das muß jeder von seinem Glauben ausentscheiden. Nur dieses können wir noch als eine allgemein gültige Er-kenntnis feststellen: Daß die Bindung des Willens niemals eine naturhafte,sondern immer nur eine transzendente sein kann. Daß die Natur unseren