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Ein anderes Beispiel: Die Kreuzzüge. Motiv: Befreiung des heiligenGrabes. Beweggründe: Die denkbar mannigfaltigsten: Religiöser Fanatismus,Abenteuerlust, drückende Schulden oder eine drückende Schuld, Nach-ahmung u. dgl. m.
Immer aber bleiben wir bei dieser Betrachtung, im Bereiche der empiri-schen Erkenntnis, für die es nur einen freien Willen in dem oben umschrie-benen Sinne gibt. Der Unterschied ist nur der, ob wir die Willenshandlungenauf dem Wege geistwissenschaftlicher Erkenntnis „verstehen“ oder auf demder naturwissenschaftlichen Erkenntnis erraten wollen.
III
Fragen wir schließlich, auf welche Grundeigenschaften oder „Vermögen“ -oder Fähigkeiten die geschilderte Naturfreiheit des Menschen zurücK-zuführen ist — man kann auch sagen: aus welchen Urbestandteilen sie sichzusammensetzt, so stoßen wir auf deren drei:
1. Die Fähigkeit der Vergegenständlichung der Welt;
2. Die Fähigkeit der Vergegenständlichung des eigenen Selbst;
3. Die Fähigkeit der Abstraktion, also der Begriffsbildung.
1. Der Mensch allein besitzt die Fähigkeit der Vergegenständlichung derWelt, das ist die Fähigkeit, die Welt und ihre Gegenstände zu betrachten,zu erkennen, auch ohne daß sie einen Bezug zu seinem gegenwärtigen Be-darfsleben hat. Im Gegensatz zum Tier, für das die Welt nur existiert, so-weit sie auf seine Triebwelt bezogen ist. Dem Tier erscheint die Außenwelt,nur in der Gestalt „affektiver und triebumgrenzter Widerstände“, der Menschwandelt die Widerstände in Gegenstände um und macht dadurch die Umweltzur Welt, die Eigenexistenz hat.
Hier hat die Umweltforschung der letzten Jahrzehnte den erwünschtenexperimentellen Beweis erbracht für die von verständigen Leuten schonimmer angenommene Unterschiedlichkeit menschlicher und tierischer Auf-fassungsart. Schon für den „ursprünglichen“ Menschen gilt, daß „er wahr-nimmt grundsätzlich alles, wofür er Empfangsorgane besitzt und ... insämtlichen Bildern, also nicht nur den fördernden und gefährlichen sondernsogar den indifferenten sich äußernde und gleichsam zu ihm sprechendeWesen findet.“ (L. Klage s.) Das Tier hingegen hat kein Merken für sich,es merkt nur das, worauf es wirken kann oder muß.
Das ihm Triebgleichgültige ist für es schlechthin unwahrnehmbar. Alle'Bilder, die dem Tier artspezifisch anziehend oder abstoßend sind, zusammenstellen nur einen einzigen Ausschnitt der Bilder dar, die ihm erscheinenkönnten dank der Einrichtung seiner Sinnesorgane, ihm aber tatsächlich