Noch weitere Unterteilungen als die beiden genannten zu machen, halte ichnicht für notwendig und deshalb nicht für zweckmäßig. So möchte Ed. Spran-ger (Kulturmorphologie; in den Sitzungsberichten der Pr. Akademie derWiss. 1936) außer dem subjektiven und objektiven Geiste auch den G e -meingeist und den normativen Geist unterscheiden und unter jenem: den„Inbegriff gemeinsam gehabter Sinnintentionen und Sinnorientierung“, unterdiesem eine Erscheinungsform des Geistes, an der „das Forderungsmoment“ her-vortritt, verstanden wissen. Ich meine, daß „Gemeingeist“ restlos als subjektiver,normativer Geist als objektiver Geist anzusehen sind. Ebenowenig vermag ichdie Berechtigung einer grundsätzlichen Unterscheidung zwischen „objektiven“und „objektivierten“ Geist einzusehen wie sie Nikolai Hart mann inseinem Buche Das Wesen des Geistigen Seins, 1933, vornimmt. Er nennt „objek-tivierten“ Geist den in einem Sachding verkörperten, im Gegensatz zu dem „ob-jektiven“ Geist, der dies Schicksal nicht erfahren hat. Ich halte es nicht füreinen wesentlichen Unterschied, ob ein Gesetz niedergeschrieben ist, oderohne Schrift, Druck, Metall, Stein usw. „gilt“. Höchstens könnte man den objek-tivierten Geist als eine Unterart des objektiven ansehen. Noch mehr kompliziertdas Problem, wie mir scheint: unnötigerweise W. Schmied-Kowarzik,Der objektive Geist und seine Formen. 1927. Vgl. im übrigen das 6. Kapitel.
Eine Unterscheidung, die wir treffen müssen, allerdings nur um dem einen derbeiden Begriffe sogleich den Laufpaß zu geben, ist die von Kant schon gemachteUnterscheidung vom allgemeinen und besonderen Geist, wobei essich bei diesem Begriffe um eine weitere Bedeutung handelt, als er sie in demvon Kant erörterten Zusammenhänge hat.
Die Kant sehe Gegenüberstellung ist diese: in der allgemeinen Bedeu-tung ist Geist eine dem Menschen als solchem eigentümliche Beschaffenheit seinesSeelenvermögens, wonach jeder Mensch, der Mensch als solcher, Geist hat (unsersubjektiver Geist); in der besonderen eine bestimmte Gestaltung desmenschlichen Seelenvermögens, die nicht jedermann hat. „Geist (in diesem be-sonderen Sinne) ist das (durch Ideen) belebende Prinzip im Menschen. In derfranzösischen Sprache führen Geist und Witz einerlei Namen: esprit. Im Deut-schen ist es anders. Man sagt: eine Rede, eine Schrift, eine Dame in Gesellschaftusw. ist schön; aber ohne Geist. Der Vorrat von Witz macht es hier nicht aus...Wenn alle jene obengenannten Sachen und Personen geistvoll heißen sollen,so müssen sie ein Interesse erregen, und zwar durch Idee n 16 ).“
In einem besonderen Sinne wird das Wort Geist aber auch gebrauchtin Wendungen wie: „Die Form tötet den Geist“; (Form ist natürlich auchGeist, man versteht unter Geist Sinngehalt oder ähnliches) oder: „Schismazwischen Geist und Politik“ (Politik ist natürlich auch Geist, man verstehtunter Geist Bildung, Interesse für „geistige“ Dinge: Literatur, Kunst undWissenschaft oder so).
In allen diesen besonderen Bedeutungen muß der „Geist“ ein Beiwortbekommen.
Mit Beiwörtern unterscheiden wir aber nicht nur die verschiedenen Er-scheinungsformen des „besonderen“ Geistes, sondern — was viel wichtiger