sehen, die in einem Sinnzusammenhange stehen. Das Wort Verband ver-wenden wir in einem doppelten Sinne: das erstemal bezeichnet es ein Ab-straktum (die Form), das zweitemal ein Koilektivum (den Inhalt).
Die menschlichen Verbände sind außerordentlich zahlreich und sehr ver-schiedener Art. Staat, Parteien, Religionsgemeinschaften, industrielleUnternehmungen, Armeen, Kaufhäuser, Hochschulen, Sportklubs, Aka-*.demien, Vergnügungsvereine und unzählig viele andere „Veranstaltungen“gehören hierher, sind aber an dieser Stelle nicht näher zu untersuchen (dieeingehende Darstellung der Gesellschaftslehre ist späteren Bänden diesesWerkes Vorbehalten, soweit ich sie nicht schon in meinem Beitrag zum:„Handwörterbuch der Soziologie“ u. d. T. „Grundformen des menschlichen.Zusammenlebens“ erledigt habe). Hier sollte nur die Eigenart des Men-schen, in „Verbänden“ zu leben, herausgestellt und als ein Werk des Geistes-verstanden werden: wollte man das Zoon politikon übersetzen, so täte manes am besten mit „Verbandswesen“. Jeder Mensch, auch der einsamste,lebt in Verbänden und der Regel nach in zahllosen Verbänden. Und erlebt durch Verbände. Alles menschliche Verhalten ist sinnbezogen aufeinen oder mehrere Verbände und kann nur von der Verbandszugehörigkeither verstanden werden.
Beispiele: ein Verbrechen: die Warenhausdiebin bestimmt durch.Staat (Strafgesetzbuch!), Familie (Erziehung!), Wirtschaftsbetrieb (Waren-haus!); eine Ohrfeige: welchem Verbände gehören die Beteiligten an?Offizierkorps, studentische Verbindung, Sportklub; welche Gesetzgebung:besteht in dem Staate? usw.; ein Kuß: in welchem Staate (Gesetz!), in-,welchem Volke (Sitte!), in welcher Religionsgemeinschaft (Moral!) stehen dieKüssenden? Ist es ein Kuß zwischen Familienmitgliedern, zwischen Ver-lobten, zwischen Eheleuten? Ist es ein Kuß auf der Bühne, im Büro, aufder Straße? usw.
Daß Tiere nicht in Verbänden leben, versteht sich von selbst. Verbände’sind (als Form) „Geistgebilde“, Ordnungen, die dem einzelnen als realeWesenheiten gegenüberstehen und können nur vom Geiste geschaffen wer-den. Die Verwendung von Ausdrücken, die einen menschlichen Verbandbezeichnen, wie Staat oder Familie, zur Kenntlichmachung eines tierischenKollektivums wie eines Bienenstockes, eines Ameisenhaufens, eines Korallen-riffs, ist Mißbrauch der Sprache: Bienen- oder Ameisenstaat ist ein Un-Begriff.
Was die Gruppen von Tieren eint, ist sicherlich kein geistiges-Band, keine Ordnung, keine Verfassung, die den Tieren gegenüberstände,,sondern ist, wie wir von vornherein annehmen durften und wie zahlreicheExperimente es erwiesen haben, eine Kraft, die von außen gleichförmig und.