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■der Volkheit. Volkheit gehört also denknotwendig zur Menschheit und wirhaben hier alles das festzustellen, was volkheitlich ist, wie wir im erstenTeile untersucht haben, was menschheitlich ist.
Diese Vorstellung vom Volke als ein Insgesamt von Quelle, Menschen-kollektivum, Grundlage, Rohstoff, Möglichkeit, Substanz, Gliederung derMenschheit, geistiges Prinzip, ist so traumzart, so nebelgespinstig undgespenstig, so durchaus unbestimmt, unklar, verschwommen, daß wir siemit gutem Rechte als „Idee” oder “Wesenheit“ bezeichnen können. Abermit solcher nebelhaften, „ideenmäßigen“ Vorstellung können wir in unsererwissenschaftlichen Schmiede nichts anfangen. Um sie hier, wo es hart aufhart geht, verwenden zu können, müssen wir sie in ein Stahlbad tun, wo sie■die feste Gestalt des Begriffes annimmt.
Das Bedürfnis, mit dem Worte Volk einen klaren Begriff zu verbinden,ist schon seit längerer Zeit empfunden worden — nicht in den Kreisen der-jenigen, die sich berufsmäßig mit dem Studium des Volkes befassen: siefühlen sich dank ihrer meist politischen oder doch romantischen Einstellungin dem herrschenden Halbdunkel ganz wohl und halten großenteils scharfeBegriffe für Teufelswerk —, wohl aber bei Vertretern anderer Wissenschaften,die sich gelegentlich mit dem „Volke“ zu befassen haben und denen vorallem darum zu tun war, zu wissen, was Ein Volk sei. Ich denke an dieStatistiker und Geographen, von denen die einen zählen, die andern Kartenzeichnen wollen und denen es deshalb beiden darum zu tun sein muß, ein„Volk“ gegen das andere abgrenzen zu können. Sie haben sich daher zuerstum eine Definition des Volksbegriffes bemüht und ihnen sind dann auchandere in diesem Bestreben gefolgt. Mit welchem Ergebnis?
III
Wer es sich mit Fleiß und Ausdauer eine Zeitlang hat angelegen seinlassen, den Begriff des Volkes zu fassen, muß mit Notwendigkeit zu der Ein-sicht gelangen, daß es einen solchen Allgemeinbegriff überhauptnicht gibt, daß vielmehr mit dem Worte Volk ganz verschiedene Tat-bestände bezeichnet werden, von denen keiner mehr Recht hat als der•andere, den Inhalt des „echten“ Volksbegriffes zu bilden. Zur Klarheitgelangen wir deshalb nur, wenn wir darauf verzichten, einen einheitlichenSinn dem Worte Volk unterzulegen und uns statt dessen angelegen seinlassen, die verschiedenen, mit dem Worte Volk bezeichneten Tatbestände inihrer Besonderheit zu erfassen und zu Sonderbegriffen zu formen. DabeiTvollen wir uns auf diejenigen Fälle beschränken, wo das Wort Volk dazudient, eine Vielheit von Menschen zu bezeichnen. Alsdann gelangen wir zudrei Volksbegriffen, die sich leidlich klar und bestimmt von ein-