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ander abgrenzen lassen und die wir einstweilen als Volk I, Volk II, Volk III Tbezeichnen wollen. Es sind folgende:
Als Volk I wollen wir denjenigen Begriff bezeichnen, der den TatbestandVolk am klarsten und schärfsten umreißt. Alsdann ist Volk das Insgesamtder Angehörigen eines Staatsverbandes. Dieses Volk I meinen wir, wennwir Wendungen wie die folgenden gebrauchen: das Schweizer Volk, Völker-recht, Volkszählung, Volksabstimmung, Volksbeschluß, Volksbewaffnung,Volksheer, Volkskrieg, Volkssouveränität, Volkswirtschaft, Volkswohl-stand, Volksregierung, Volksbeauftragte, Völkerbund.
Etwas anderes meinen wir nun aber, wenn wir von dem Deutschen Volkesprechen und dabei bestimmte Bestandteile der Reichsangehörigen aus-,dagegen die Siebenbürger Sachsen, die Deutschen in Brasilien oder dieDeutsch-Schweizer e i n schließen. Hier bedeutet — V o 1 k 11 — eine Gruppevon Menschen, die unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem bestimmtenStaate irgendwie Zusammenhängen und infolgedessen als eine Einheit er-scheinen. Das ist das Volk, das die Griechen Ethnos oder auch Genosnannten, wenn sie an die Gesamtheit der Hellenen dachten.
Aber es gibt nun noch eine dritte Bedeutung des Wortes Volk —Volk III —, das vielfach als das „eigentliche“, „wahre“, „echte“ Volkangesehen wird. Das sind Menschen, die eine Untergruppe, die zugleichmeist eine untere ist, innerhalb der beiden soeben gekennzeichneten.Gruppen bilden: sei es daß man diese Untergruppe verfassungsmäßig, sei es-daß man sie nach ökonomischen, sei es daß man sie nach geistigen Merk-malen abgrenzt. Wir können danach folgende Gruppen und ihnen zugehö-rige Bezeichnungen unterscheiden:
a) verfassungsmäßig bestimmte Teile: Volk im Gegensatz zu den Re-gierenden oder Behörden: Aufruf „an mein Volk“, Volksbegehren,Volksversammlung, Volkstribun, Volksredner;
b) ökonomisch bestimmte Teile: Volk im Gegensatz zu den „oberen“Schichten, den Reichen: Volksbühne, Volksbad, Volksbibliothek,Volksküche, Volksfeier, Volksherrschaft, Volksschule.
c) geistig bestimmte Teile: Volk im Gegensatz zu den Gebildeten, Volkim Sinne des Primitiven, Dunkeln, Chthonischen, Urwüchsigen,Unverdorbenen, Naturhaften, Unverbildeten: Volksrecht, Volkslied,Volksaufklärung, Volksausdrücke, Volksleben, Volkstrachten,Volkstum.
Nun müssen wir uns aber noch zum Bewußtsein bringen, daß diese dreiVolksbegriffe keineswegs sich ausschließende Kreise von Personen bezeich-nen, so daß es sich in jedem Kreise um andere Menschen handelte. Viel-mehr decken und schneiden sich die Kreise auf mannigfacher Weise, so daß