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moch von 630989 Personen gesprochen, darunter von 214115 polnisch, 62 462wendisch, 49 926 masurisch.
Ähnlich sieht es in Frankreich aus. Wie Deutschland ist Frankreich .„un peuple des plus meles qu’il y ait au monde“ und doch „nationalement un•des plus unis“. Ed. Martin Saint-Leon, Les societes de la nation (1930),100. Der Verfasser zählt 15 verschiedene Völkerschaften auf, aus denen das fran-zösische Volk besteht.
Ein drittes Beispiel entnehme ich dem Fernen Osten: die Mandschurei um-schließt folgende Völker mit verschiedenen Sprachen, verschiedenen Wohnweisen,verschiedenen Ernährungsweisen (Reis- gegen Hirsevölker), verschiedener Wirt-schaftsweise (Ackerbau — Viehzucht), verschiedener Kleidung, verschiedenerSitte, nämlich: 1. Chinesen; 2. Mandschu; 3. Dauren; 4. Koreaner; 5. Russen;•6. Japaner; 7. Solonen; 8. Burjaten; 9. Mongolen; 10. Orotschonen. G. Fochler-flanke, Völker und Völkergruppen der Mandschurei , Atlantis. August 1937.
Bekannt ist das bunte Völkergemisch im Russischen Reiche. Der Kaukasusallein, in den sich allerdings mehrere Staatsvölker teilen, beherbergt über 100verschiedene Völker und Völkergemeinschaften, die mehr als 60 Sprachen undDialekte sprechen.
Indien im Bereiche der britischen Herrschaft umfaßt die verschiedensten»ethnischen Bestandteile, die 130 verschiedene Sprachen sprechen.
In Ägypten leben zusammen Fellahs, Kopten, Beduinen, Nubier, Sadaner,'Türken, Griechen, Engländer u. a.
Kessler, Verhandlungen der Ges. f. Erdkunde in Berlin . Band VIII. S. 39."Vgl. auch in diesem Buche das 23. Kapitel.
3. Eintritt und Austritt erfolgen beim Staatsvolke, sofern nicht.automatisch durch die Geburt, durch einen freien Willensentschluß, sei es-der einzelnen Person, sei es des Staates.
Der einzelne kann seine Staatszugehörigkeit aufgeben und kann eine•.andere erwerben nach eigenem Ermessen (die Zustimmung des Staates vor-ausgesetzt). Der Staat kann dem einzelnen auch wider dessen Willen die Zu-gehörigkeit zum Staatsvolk aberkennen, aus persönlichen Gründen. Ohnesein Zutun verliert (oder gewinnt) aber der einzelne seine Staatsangehörig-keit und damit die Zugehörigkeit zum Staatsvolk auch dann, wenn durchStaatsbeschluß eine Bevölkerungsgruppe aus einem Staate in einen anderendurch Annexion oder sonstwie versetzt wird. Als Deutscher geht der Elsässeram Abend ins Bett, als Franzose wacht er am nächsten Morgen auf; ein paarJahrzehnte früher war er ebenso plötzlich aus einem Franzosen ein Deut-scher geworden. Das heißt: die Änderung der Staatsgrenzen verändert die"Zugehörigkeit zum Staatsvolk.
II.
So leicht es ist, das Staatsvolk abzugrenzen, so schwer ist die Bestimmung-der Grenzen des Volkes II. Ich gebe zunächst eine Übersicht über die