Druckschrift 
Vom Menschen : Versuch einer geistwissenschaftlichen Anthropologie / Werner Sombart
Seite
178
Einzelbild herunterladen
 

178

Abgrenzungsmerkmal für die Volkszugehörigkeit zu verwenden. Versetzenwir uns immer in die Lage des Zählers in gemischt-völkischen Gebieten: ersoll ermitteln, ob ein Individuum Pole oder Deutscher ist. Um das mit Hilfedes bezeichneten Merkmals feststellen zu können, müßte er immer erst einExamen abhalten: ob der Betreffende nun mit Chopin oder Mozart, mitSienkiewicz oder Keller engere Beziehungen hat. In den aller-meisten Fällen würden überhaupt keine Beziehungen zu Kunst und Wissen-schaft sich nachweisen lassen. Kunst und Wissenschaft sind Angelegen-heiten, die in jedem Volke winzig kleine Kreise angehen. Es sei denn, daßman den Bereich der Kunst (Wissenschaft kommt nie in Betracht als Besitz-tum der Vielen) auf bestimmtevolkstümliche Bereiche einschränkte. Sohat Bismarck offenbar recht, wenn er bei derselben Gelegenheit fort-fuhr:Des Deutschen Liedes Klang hat die Herzen gewonnen. Ichzähle es zu den Imponderabilien, die den Erfolg unserer Einigkeitsbestrebun-gen vorbereitet und erleichtert haben (wobei er an die Wirkung des-Becker sehen Rheinliedes und derWacht am Rhein erinnert). Nur daßes sich hier um nationalistische, nicht um völkische Belange handelt: eineNationalhymne kann immer nur ein Staalsvolk, niemals Volk II abgrenzen;Ich bin ein Preuße, kennt Ihr meine Farben? Ein preußisches Volk, es seidenn das Staatsvolk gemeint, hat es doch aber wahrhaftig niemals gegeben.

4. Zu den geistigen Merkmalen, durch die man ein Volk zu bestimmenunternommen hat, gehört auch die Gemeinsamkeitdes Schic ksals.Das ist anzuerkennen, soweit es sich um passives Erleben, um ein Erduldenhandelt (denn nur hierin hat, wie wir sehen werden, Volk II eine Geschichte).Sicherlich einen die Unterdrückung, die Verfolgung, die Mißhandlung, dieeine irgendwie abgegrenzte Menschengruppe als solche treffen, dieseGruppe und helfen dazu, sie zum Volk zu bilden. Hauptbeispiel wieder dieJuden, aber ebenso die Armenier im türkischen Reich, die Polen in Europa .

5. Auch den Boden, das heißt die gemeinsame Siedlungsstätte hat manals Merkmal der Volkszugehörigkeit in Betracht gezogen. Jedenfalls auchmit einem gewissen Recht. Für die Anfänge der Menschengeschichte mag inder Tat das Zusammenwandern und schließlich das Zusammensiedeln,namentlich in besonders charakteristischengeographischen Provinzen dieEigenart einer Gruppe bestimmt und sie von anderen unterschieden haben.Im weiteren Verlauf verliert sich freilich dieser Einfluß des Bodens, um somehr, als manche Völker über weite Gebiete der Erde zerstreut sind, sei esdauernd, sei es vorübergehend für längere oder kürzere Zeit (Reisen! dieSchweiz alsenglische Erholungslandschaft!). Man denke wiederum an

' die Juden. Aber auch von den Armeniern z. B. lebt die Hälfte in der Dia-