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Vom Menschen : Versuch einer geistwissenschaftlichen Anthropologie / Werner Sombart
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Zwangsvorstellung loszukommen, daß es sich bei jeder Beeinflussung desZeugungs- oder Sterbeaktes umChecks handelt, die aus ökonomischenErwägungen hervorgegangen sind, um dem unwiderstehlichen natürlichenZeugungsdrange entgegen zu wirken. Wir müssen bei der folgenden Über-sicht uns von der Überzeugung leiten lassen, daß wir uns in der Welt desvollkommen freien Willens befinden, der durch diesen oder jenen Umstandin seiner Richtung bestimmt wird.

Religion (Kirche, Kultus): übt begünstigenden oder hemmenden Einflußaus: begünstigenden, teilweise durch physische Mittel (orgiastische Kulte!), teil-weise durch Ermahnungen: hier steht in erster Reihe die jüdische Religion, aberauch Zarathustra predigt zugunsten der Prokreation; Konfuzianismus und Hindu-ismus betonen die Wichtigkeit, einen Sohn zu haben; hier gilt der Satz:derWunsch, einen Sohn zu haben, hat schon vielen Mädchen das Leben gegeben.Der Grundsatz der katholischen Religion, daß jeder Geschlechtsverkehr, der mitder Absicht, die Konzeption zu verhindern, ausgeübt wird, Sünde ist, hat viel zurHochhaltung der Geburtenziffern beigetragen.

Hemmenden Einfluß übt die Religion, wo sie das Zölibat, Mönchs- und Nonnen-tum im Gefolge hat; noch stärkere Hemmung bedeutet die in Zeiten religiöserEkstase ausgegebene Parole des Vernichtungswillens, wenn der Geschlechts-verkehr überhaupt für sündig erklärt wird, wie es im ausgehenden Altertumhäufig vorkam. Nachweisliche Verminderung der Empfängnisse in der Fasten-zeit! Ungewollte Hemmung der Zeugungskraft enthält die von manchen Reli-gionen (Mohammedanismus!) geförderte Vielweiberei.

Die Sterblichkeit wird ebenfalls mannigfach durch die Religionen und Kultebeeinflußt: Menschenopfer als Gottesdienst! Aussetzung der Kinder zu GottesEhre!

Staat: übt begünstigenden oder hemmenden Einfluß aus durch seine Ehe-Gesetzgebung, seine Grundbesitzordnung (Erbhof! Realteilung!), seine Gewerbe-gesetzgebung, durch sein Wanderungs- und Niederlassungsrecht, durch seinSteuerrecht; begünstigenden: durch Maßnahmen zur Beförderung der Bevölke-rungsvermehrung (Prämien, Vergünstigungen), durch Errichtung von Entbin-dungsanstalten, Findelhäusern usw.

In Rom nahmen gegen Ende der Republik die Zensoren wiederholt Veran-lassung, das Volk durch öffentliche Reden zum Heiraten zu ermahnen und war-nend auf Kinderlosigkeit hinzuweisen. Später setzte Caesar Prämien auf reicheNachkommenschaft. A u g u s t u s pflegte arme Bürger für jedes eheliche Kind,das sie nachwiesen, mit 1000 Sesterzen zu beschenken und gab eine Reihestrenger Gesetze, durch welche die Ledigen und Kinderlosen in ihrer Erbfähig-keit beschränkt und mit Rechtsnachteilen belegt wurden. Hadrian erließselbst den Verbrechern, die Väter waren, je nach der Zahl ihrer Kinder einengeringeren oder größeren Teil der verwirkten Strafe. Vgl. Seek, Untergangder antiken Welt, 2. Aufl., Bd. I, S. 351. Nicht immer in der Geschichte sind dieBestrebungen des Staates, die Bürger zum Kinderzeugen anzutreiben, mit Erfolggekrönt gewesen. Neuerdings begegnen wir ähnlichen staatlichen Maßnahmenwie im alten Rom in den faszistischen Staaten. Ihre Wirkung läßt sich z. Z. nochnicht absehen.