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et l’histoire.“ Man muß, so schreibt er, die körperlichen Merkmale derVölker studieren, deren Geschichte man schreibt. Dadurch wird man Auf-schlüsse gewinnen über das Schicksal der verschiedenen Völker, ihre Dauer,ihre Herkunft etc. Diese Methode muß vor allem auf die europäischenVölker angewendet werden, von denen wir weniger wissen als von denAntipoden. Darum hat er sich zur Aufgabe gestellt: die rassische Beschaffen-heit derjenigen Völker festzustellen, deren Geschichte Amadde Thierry ge-schrieben hat. Seine Ergebnisse decken sich mit denen Thierrys, sofern dievon diesem unterschiedenen Völker auch eine verschiedene Schädelform,die er für das beständigste Kennzeichen einer Rasse hält, aufweisen.
Der Edwardssche Brief gibt dann Anlaß zur Begründung der ersten ethno-logischen Gesellschaft in Paris (1839), die ihre „Mdmoires“ mit dem Ed-wardsschen Briefe eröffnet. Diese Gesellschaft hatte „pour but de repandreune idde que W. E. avait puisde dans la lecture des ecrits de Walter Scottet des deux Thierry, ä savoir: que les races et leurs temperaments jouentun röle considerable dans la vie des nations: L’histoire eclairee par l’anthro-pologie prend ainsi un aspect nouveau.“
Gleichzeitig mit Edwards und teilweise im unmittelbaren Anschluß an ihnnahmen dann verschiedene französische Schriftsteller, wie Ch. Dunoyer,Charles Comte u.a. den Rassegedanken auf und im Jahre 1838 erschiendas erste vollständige System einer Gesellschaftslehre auf rassischerGrundlage: V. Courtet de l’Isle, La Science politique fondee sur laScience de l’homme ou Etüde des races humaines sous le rapport philoso-phique, historique et social.“
In diesem erstaunlichen Buche sind alle Probleme, die die Bedeutung desRassegedankens für die geistwissenschaftliche Forschung betreffen mitgroßer Sachkunde und, man darf sagen, in endgültiger Fassung abgehandelt,Seitdem ist der Rassegedanken nicht mehr aus dem sozial- und geschichts-wissenschaftlichen Denken verschwunden.
Was uns nun seltsam anmutet, ist dies: daß es immer wieder Gelehrtegegeben hat, die ihn abgelehnt, ja die sich gegen ihn empört haben. Um dieJahrhundertwende tobte ein heftiger Streit um das Bürgerrecht des Rasse-gedankens in den Geistwissenschaften und eine ganze Reihe zum Teil rechtbeachtlicher Schriften wurde verfaßt, um dieses Bürgerrecht zu bestreiten.Radikaler Gegner jeder rassistischen Betrachtungsweise war der bedeu-tende holländische Soziologe S. R. Steinmetz, der einen Aufsatz im26. Jahrgang der Vierteljahrschrift für wiss. Philos. und Soziologie (1902)veröffentlichte, in dem er jede Verwendbarkeit des Rassegedankens ab-lehnte, war der bekannte Verfasser des großen Werkes über den Imperia-lismus, Ernest de Seillifsre, der vor allem gegen Gobineau in