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sich auch die immer wieder auftauchenden Bewertungen bestimmter„Rassen“ und die Aufstellung einer dieser subjektiven Bewertung ent-sprechenden Rangordnung der Rassen und ihrer Leistungen bewegen.
Als einen stellvertretenden Typus dieser außerwissenschaftlichen Rasse-forscher darf man den um die Geschichte des Rassegedankens so hoch-verdienten Ludwig Schemann ansehen, der die Rasse-Idee wie folgtzusammenfaßt: „Zwei Grundgedanken sind allen Forschern dieser Rich-tung (der sog. sozialanthropologischen Schule) gemeinsam, die als besee-lende Triebkräfte aus ihnen wirken: 1. daß alle geschichtliche Entwicklungauf biologischer Grundlage ruht, daß insbesondere alle kulturellen und zivi-lisatorischen Leistungen der Völker an die jene Grundlage verkörperndenRassen gebunden; 2. daß diese Rassen hierarchisch gegliedert sind, und daßes der arischen oder Nordlands-Rasse als der Trägerin der höchsten mensch-lichen Aufgaben und Verwirklicherin unserer größten und letzten Möglich-keiten gegeben gewesen ist, den weitesten Kreis der Kultur und Zivilisationzu durchmessen und mehr oder weniger alle andern Rassen und Völker desErdkreises an den Früchten ihrer geschichtlichen Wirksamkeit teilnehmenzu lassen.
Allen diesen Männern hat die Germanenherrlichkeit wie ein heller Sternvorgeleuchtet 170 ).“
Als Ergebnis der W o 11 m a n n sehen Lehren stellt derselbe Autor fest:„Daß hinter den Formen der Staaten, Sprachen und Ideen und deren Ver-änderungen Naturgesetze und Naturkräfte walten, welche die Hervorbrin-gung, den Verfall und den Untergang einer Kultur beherrschen, daß in derphysischen Organisation uns ein sichtbares und meßbares Abbild dergeistigen Kräfte gegeben ist, daß die Gesetze des Rasselebens entscheidendsind für die Entwicklung der Ideen und Einrichtungen, für die Blüte undden Verfall der Generationen, daß der Gehalt eines Volkes an blonder Rasseseinen Kulturwert bestimmt usw.“ 171 ).
Das alles hat gewiß nichts mit Wissenschaft zu tun.
Aber man soll diese außerwissenschaftliche Verwendung des Rasse-gedankens (die ihre vieleicht hohe Berechtigung in sich selber suchen muß)nicht zum Anlaß nehmen, diesen nun ganz aus der wissenschaftlichen Dis-kussion zu verbannen.
Ebensowenig darf uns verhindern, am Rassegedanken festzuhalten,,wenn wir sehen, daß er zur Begründung irgendwelcher naturwissenschaft-licher Geschichts- und Gesellschaftskonstruktionen mißbraucht wird.
Je mehr mit dem Rassegedanken nach dieser oder jener Seite hin Miß-brauch getrieben wird, desto mehr sollen wir uns bemühen, seinen gesundenKern herauszuschälen und damit die Berechtigung seiner Existenz, mehr: