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sich in exstatischen Seelenzuständen widerspiegeln wie etwa bei der Baroninin Goethes „Wahlverwandten“, Seelenzuständen, die doch rein geistigenUrsprungs sind und nur von Menschen gehabt werden können.
Und dann wird das Kind ausgetragen: wiederum in Liebe oder Haß, zumeigenen oder einem fremden Manne, in Hoffnung oder Angst, in Stolz oderReue, in Weltenlust oder Frömmigkeit: was wiederum alles geistige Hal-tungen sind, zu denen auch das intelligenste Tier unfähig ist. Sollten siean der Leibesfrucht spurlos vorübergehen? Sollte die Aufwühlung der Ge-fühle durch den Geist, etwa bei einer unehelichen Kindschaft, sich nicht indem Kinde äußern?
„Grimm faßt Dich!
„Die Posaune tönt!
„Die Gräber beben!
„Und Dein Herz„Aus Aschenruh„Zu Flammenqualen„Wieder aufgeschaffen„Bebt auf!
„Was mein armes Herz hier banget,
„Was es zittert, was verlanget...“
es muß doch irgendwie aus dem Blute der Mutter in das Blut des Kindesüberströmen...
Gewiß: es bleibt bei dem Satze: Geist vererbt nicht: das Kind wird nichtmit den Akten der Reue und der Verzweiflung, des Jubels und der Befriedi-gung geboren. Aber Geist, so müssen wir annehmen, übt doch Einfluß aufden Erbgang aus: er gibt, möchte ich sagen, der leib-seelischen Verfassungerst der Mutter und durch diese dem Kinde sein Gepräge. Und diesesGepräge vererbt sich wohl so, wie wir sahen, daß sich im andern Falle dieGeisthaftigkeit vererbt.
II
Haben wir in den bisherigen Betrachtungen in diesem Kapitel uns eineVorstellung zu verschaffen gewußt, wie — grundsätzlich — Geist zu Lebenkommt, so wollen wir im folgenden die Frage zu beantworten versuchen,welcher Geist zu welcher Natur kommt, das heißt aber: wir wollen an kon-kreten Fällen prüfen, ob und warum eine bestimmte geistigeEigenart einem bestimmten Naturell entspricht, wiedie beiden im Aufbau einer menschlichen Persönlichkeit ineinandergreifen