84
II. Die Sturm- und Drangjahre von 1848—1850
Witz hätte ihn jedoch auch dort angegriffen, wenn er ungeteilten Herzensan die Eroberung Jütlands gegangen wäre. Allein es war ihm wohlbewußt, daß zwar die in ihrem eigenen Bestände schon bedrohte Reichs-behörde diese befohlen, sein König indessen sie nur gestattet hatte undernste Verwicklungen davon besorgte. —
In Italien und Ungarn stand Österreich im Kriege gegen die nationaleBewegung und ihre Förderer. In Deutschland tobte der Aufruhr, weildie Fürsten der größeren Bundesstaaten die von der Nationalversammlungzu Frankfurt a. M. entworfene Reichsverfafsung nicht anerkannten. InDresden war es vom 3. bis 9. Mai zum Straßenkampfe gekommen, dermit Preußens Hilfe siegreich zu Ende geführt wurde. Im Westen undSüden Deutschlands fanden Tumulte, eigenmächtige Volksversammlungen,Plünderung von Zeughäusern, Unruhen und Unordnungen aller Art statt.In der Rheinpfalz und in Baden beteiligten sich auch die Truppen ander Erhebung. Die badische Herrscherfamilie hatte mit ihrem Staats-ministerium das Land verlasfen müssen. Die Autorität der alten Regie-rungen war ernsthaft bedroht. Die Nationalversammlung stellte die Auf-lehnung gegen das bestehende Gesetz unter ihren Schutz. Sie erklärte am10. Mai das siegreiche Einschreiten Preußens in Dresden für Reichsfrie-densbruch und verlangte Maßregeln dagegen. Das Reichsministerium tratzurück. Nunmehr verlangte sie vom Reichsverweser die Ernennung einesanderen; dieser aber lehnte ab. Unbekümmert nm ihre gänzliche Macht-losigkeit forderte sie weiter die Vereidigung der gesamten WaffenmachtDeutschlands auf die Verfassung. Nach Österreich Vorgang erklärten auchPreußen, Sachsen und Hannover das Mandat ihrer Staatsangehörigen inder Nationalversammlung für erloschen. Diese wieder bezeichnete die Ab-berufung als null und nichtig. Zahlreiche Austrittserklärungen wurden trotz-dem schon vorher und nachher abgegeben. Ein neues Ministerium kam end-lich zustande und verkündete, daß die Durchführung der Verfassung nichtSache der Zentralgewalt sei; die Nationalversammlung bezeichnete seineErnennung als eine Beleidigung. In der Pfalz tat sich eine provisorischeRegierung auf, in Baden ein Landesausschuß. Am 18. Mai sagte sichPreußen von der Zentralgewalt los. Die Nationalversammlung verfügtedie Einsetzung eines Reichsstatthalters, der Einheit und Ordnung her-stellen, die Verfassung durchführen sollte, ohne ihm die mindesten Macht-mittel für diese schwierige Aufgabe in die Hand geben zu können. Frei-lich fügte sie hinzu, daß sie jedem Angriffe auf die 29 Staaten, welchedie Verfassung angenommen hätten, entgegentreten werde, und sie fordertediese auf, sich zu rüsten. Aber alles das war wenig mehr als tönende