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Die geistigen und socialen Strömungen des neunzehnten Jahrhunderts / von Theobald Ziegler
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Die Frauenfrage.

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Nation und ihrer Volkskraft dringend Abhilfe, der Staat mußteeinschreiten. Und so werden gerade diese Verhältnisse fast überallzum Ausgangspunkt der socialpolitischen Gesetzgebnng; doch wagteman sich uach der manchesterlichen Auffassung zunächst uur au Be-schränkung und Verbot der Kinderarbeit, da diese sich uicht selbst zuschützen wissen. Allmühlich aber drang auch hier der staats-socialistische Gedanke durch, daß auch für die Frauen im Interesseder Moral, der gefährdeten Nachkommenschaft und der zu besorgen-den Hauswirtschaft besondere Schutzvorschristen von Seiten desStaates erlassen werden müssen: denn was einsichtige und wackereFabrikanten aus eigener Initiative schon vorher gethan und wasGemeinden und die Privatwvhlthütigkeit im Vnnde mit ihnen,namentlich in der Wohnungsfrage und in Einrichtungen für körper-liche Pflege, Bewahrung, Erziehung und Schulung der Kinder ge-leistet hatten, reichte doch bei weitem nicht aus.

In dieser Schutzgcsetzgebung für weibliche Arbeiter, wie sieheute neben England, Österreich uud der Schweiz besonders inDeutschland ausgebildet ist, kommt angesichts der auf alleu Gebietengewerblicher Thätigkeit immer mehr zunehmenden Verwendung vonFrauen der Gedanke zur Anerkennung, daß die Frauen eigenartigeAufgaben und Pflichten haben nnd daher bei bestimmten Anlässenund zu bestimmten Zwecken^entlastet werden müssen, oder andersausgedrückt: Männer und Frauen bildeten hier lange Zeit hindurchund bilden teilweise noch eine gleichartige Masse vonHänden ";da handelt es sich nun darnm, diese Masse zu gliedern und zudifferenzieren und die thatsächlich vorhandene und in den Geschlechts-funktionen natürlich begründete Differenz zwischen Mann und Frauauch in der Gestaltung der Verhältnisse zum Ausdruck uud zurGeltuug zu bringen. Eine Reihe von Wünschen sind freilich auchuach dem Gesetz vom 1. Juni 1891 noch unbefriedigt geblieben, sovor allem fehlt noch fast überall das Institut weiblicher Fabrik-inspektoren, bei denen die Arbeiterinnen ans besseres Verständnisanch in peinlichen Situationen rechnen können. Und ebenso ist ihrKoalitionsrecht mehr noch als das der männlichen Arbeiter be-schränkt, wodurch sie gehindert sind ihre Standesinteressen selbst zuvertreteu. Daher müssen überall da, wo es sich um gesetzlichen