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falles des edelinetallenen Tauschraittels. Allgemeines über Tausch-wert und Tauschwertänderung des Geldes.178 — 191
6. Das gemünzte Geld. Leistungen der Staatsgewalt durch Prägung
der Metallstücke. Münzfuß und Münzen-Stückelung. Preismaßstabund Wertmaß. Besondere Folgen aus dem Gebrauch des gemünz-ten Geldes. Erleichterung der Einführung von „Ersatzmitteln“ desGeldes. Ein mit dem Edelmetalh]uantum nicht übereinstimmender„Nominalwert“ der Geldstücke ist Ergebnis des Gebrauches derMünzen im freien wirtschaftlichen Verkehr. Was die Staatsgewaltdurch die Prägung nicht beschaffen kann. Schlagschatz und Scheide-münzen . 192—210
7. Das Geld als Zahlungsmittel, eine besondere, auch von dem
Tauschmitteldienst zu trennende wirtschaftliche Funktion desGeldes. Das wirtschaftliche Wesen des als „Zahlung“ zu bezeich-nenden Vorganges. Er wird schon in den einfachsten Lobensvcr-hfdtnissen der Nachbarn, der Familienglieder und der Staatsangehö-rigen erforderlich. Naturalwirtschaftliche Form der Zahlung vorder Zeit jeden Geldgebrauches; ihr Auftreten vor Einführung desEdelmetallgeldes. Zwei Ilauptgruppen von Zahlungsvorgängen; dieeinen bewirken Vermögensveräuderungeu, die anderen befriedigenbestehende Forderungen. Verschiedene Bedingungen für den Be-darf an Tauschmitteln und an Zahlungsmitteln. Weshalb unrich-tige Kennzeichnung der „wirtschaftlichen Güter“ die Erkenntnis desgroßen Unterschiedes zwischen Tauschmittel und Zahlungsmittelverhindert.211—223
8. Das Geld als Wertträger a) durch die Zeit: Funktion für (inter-
temporale) Wertaufbewahrung; b) durch den Raum: Funktionfür (interlokalen) Werttransport. Bedürfnis nach Gütcr-An-sammlung und Güteraufbewahrung. Befriedigung desselben ohneGeldgebrauch und mit Geldgebrauch. Einzelne Zwecke der Auf-bewahrung. Aufbewahrung in eigener und (von Vermögensteilcn)in fremder Hand. — Unterscheidung des Güter- und des Wert-transportes. Wirtschaftliches Bedürfnis; naturalwirtschaftliche undgeldwirtschaftliche Befriedigung desselben. 224—237
9. Ersparung von Geldgebrauch. Tauschbanken. „Geschäftliche Ab-
machungen.“ Gebrauch besonderer Papierscheine. Besonderes überdie Banknote. Ersparung von Geldgebrauch nur für einen Teil desGeldgebrauches möglich. Geldkreditpapiere sind nicht Geld. Kritikdes entgegengesetzten Urteils eines Juristen (Endemann’s, auch be-züglich der Bedeutung von „Pecunia “ in den altrömischen Rechts-quellen) und eines Nationalökonomen (Macleod). Über die Irrung,dass das Geld eine „Anweisung“ sei. „Wertpapiere “ als Zirkula-tionsmittel für Geldforderungen. Rückblick auf. die verschiedenenwirtschaftlichen Funktionen des Geldes. 238—277
10. Das Geld in der Rechtsordnung des Staates, das Geld im Rechts-sinne, das Währungsgeld.
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