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gestellt winl, konnte durch die Handhabung dieser einen AVert-bemessung etwas Ähnliches für die Wertvergleichung u. s. w. erreichtwerden, wie für Rechnungsoperationen mit Brüchen verschiedenerNenner durch die Feststellung ihrer unterschiedlichen Größe inBrüchen mit gemeinschaftlichem Nenner.
An der Bezeichnung des Geldpreises (wie teilweise des Preisesüberhaupt) als eines Wertäquivalontes kann man mehrfachen An-stoß nehmen. Wir können einmal fragen: was heißt das: derPreis ist ein Wcrtäquivalent? Da ist zuzugeben, dass es einennur vorgestellten oder für nur eventuelle Übertragung im Vorausfestgestellten Preis, sowie ein (im Angebot) verlangtes und ein(in der Nachfrage) offeriertes „Äquivalent“ giebt, denen sich dannaber doch der zu objektiver Geltung kommende realisierte Preisals das effektive Äquivalent gegenüberstellen wird. Jedenfalls wirddoch auch in den ersten Fällen der Tauschwert des bezüglichenGutes dadurch bemessen, dass man sich ein für es erhältlichesGeldquantum vorstellt, welches man als ein Äquivalent anerkennenwürde. Man kann weiterhin bestreiten, dass der Preis als einAVertäquivalent gelte, weil ja doch im Gegenteil jeder der beidenKontrahenten das was er empfängt höher schätzt, als das was erhingiebt, weshalb dann auch nach erfolgter Übertragung diese unterdenselben Bedingungen nicht rückgängig zu machen ist. Das Urteiljedes 1 Dritten muss anerkennen, dass innerhalb des Verkehres über-haupt eine für die Einzelnen als solche gütige wirkliche „Äqui-valenz der AVertc“ ein ausreichendes Hemmnis jeder Übertragungsein würde, weil diese immer einen kleinen Widerstand (eine Be-mühung u. s. w.) zu überwinden hat (vgl. unten). Gleichwohl bleibtBezeichnung und Begriff der AVertäquivalente in dem Sinne wohlzutreffend, dass wo immer bestimmte Quantitäten verschiedenartigerGüter im Verkehr gegen einander umgesetzt werden, diese ein gleichesMaß gesellschaftlich anerkannten \\ r ertes zur Geltung bringen. Diearbeitsteilige Produktion macht diesen Umsatz unbedingt nötig. Dainnerhalb der geschichtlich erlebten und thatsächlich vorfindlichenVolkswirtschaften kein besonderes Organ die allgemeine Verteilungder äquivalenten Wertquanta in verschiedenartigen Wertgebilden unterdie Staatsangehörigen anordnet, so muss die alle Einzelnen beherr-